Hier beantworten wir Fragen, die uns immer wieder gestellt werden. Mit einem Klick auf ein Thema gelangen Sie direkt dorthin.
Was macht eigentlich ein Dachdecker?
Wir machen das und zwar richtig!
Mit unterschiedlichsten Maßnahmen sorgen wir dafür, dass Ihr Dach sämtlichen Witterungsbedingungen gewachsen ist. Wir sind professioneller Partner in Sachen Abdichtungen an Dach- und Wandflächen, Balkonen und Terrassen, bauen Blitzschutz-Anlagen, Schneefang-Systeme, Dachrinnen und Fallrohre ein.
Wir bieten allgemeine Reparatur-, Service- und Instandsetzungsarbeiten an und bedienen dabei alle anfallenden Arbeiten in den Bereichen der Dachdeckerei an. Wie die Berufsbezeichnung verrät, kann der Dachdecker alle in Frage kommenden Materialien auf dem Dach anbringen, egal ob Dachsteine, Metall, Schiefer oder Tondachziegel.
Darüber hinaus ist er bei der Wärmedämmung des Dachstuhls ebenso im Einsatz wie beim Einbau einer Dampfbremse. Nur wenn all diese Arbeiten fachkundig ausgeführt werden, können die Bewohner sich dauerhaft und zu jeder Jahreszeit in ihren eigenen vier Wänden rundum wohl fühlen.
Was sind Spenglerarbeiten – und machen Sie die auch?
Spenglerarbeiten sind die Blecharbeiten am Dach und am Gebäude. Dazu gehören Dachverblechungen wie Dachrinnen und Ablaufrohre, Blechteile für Dächer, Schornsteine, Heizungen und Lüftungen, Blechanschlüsse sowie Firstentlüftungen mit Flugschneesicherung und Schneefang. Das Blech wird gebogen, gelötet, genietet und geschweißt, nach Plan in der Werkstatt gefertigt und anschließend auf der Baustelle montiert. Ja, wir übernehmen Spenglerarbeiten – als Meister- und Innungsbetrieb, auf Wunsch auch Kunstspenglerarbeiten.
Welche Materialien verwenden Sie bei Spenglerarbeiten?
Je nach Einsatzbereich verarbeiten wir Titanzink, Kupfer, Aluminium und Edelstahl – zum Beispiel Uginox – sowie beschichtete Bleche, die in vielen Farbtönen lieferbar sind. Verzinktes Blech verwenden wir nur noch für Unterkonstruktionen: Es ist ein unedles Material und fängt an zu rosten, sobald die schützende Fettschicht abgebaut ist. Welches Material sinnvoll ist, hängt vom Objekt, der gewünschten Optik, der Haltbarkeit und dem jeweiligen Anschlussdetail ab.
Wie lange dauert eine Probeöffnung, wie groß ist sie, wird sie dauerhaft verschlossen, wie viele braucht man – und gibt es danach ein verbindliches Angebot?
Eine Probeöffnung dauert etwa ein bis eineinhalb Stunden und ist rund 10 Zentimeter groß. Wir verschließen sie danach fachgerecht und dauerhaft dicht – richtig verschlossen entstehen daraus keine Folgeschäden. Wie viele Öffnungen nötig sind, hängt von der Größe des Daches ab; in kleinen Bereichen sind es höchstens drei. Sie erhalten Fotos und ein Protokoll, und auf dieser Grundlage können wir Ihnen ein verbindliches Angebot machen.
Bauen Sie Dachfenster ein – und reparieren Sie sie auch?
Ja. Wir bauen Dachfenster ein und tauschen alte Fenster aus. Kleine Reparaturen an Dachfenstern übernehmen wir ebenfalls, auch an Markenfenstern wie Velux und Roto. Das betrifft zum Beispiel Eindeckrahmen und innenliegende Rollos.
Wie oft sollte ein Dach gewartet werden – und gibt es eine gesetzliche Pflicht?
Wir empfehlen, das Dach mindestens einmal im Jahr kontrollieren zu lassen. Bei Flachdächern, Dächern mit vielen Anschlüssen, älteren Dächern und nach Unwettern sind zusätzliche Kontrollen sinnvoll; steht das Gebäude zum Beispiel zwischen vielen Bäumen, ist ein kürzerer Abstand nötig. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, jedes Dach in festen Abständen warten zu lassen, besteht in Deutschland nicht – Eigentümer sind aber verpflichtet, ihr Gebäude in verkehrssicherem Zustand zu halten. Hinzu kommt: Viele Hersteller und Gebäudeversicherungen setzen eine regelmäßige Wartung voraus, und im Schadensfall kann die Zahlung verweigert werden, wenn diese Sorgfaltspflicht nicht eingehalten wurde.
Welche Wartungsverträge gibt es, und was bringt mir ein Vertrag?
Feste Wartungspakete gibt es bei uns nicht. Sie entscheiden nach dem Bedarf Ihres Objekts, ob wir das Dach einmal, zweimal oder dreimal im Jahr warten; auf Wunsch nehmen wir die Wartung und Prüfung der Dachsicherheit samt persönlicher Schutzausrüstung in dasselbe Paket. Ein Wartungsvertrag ist für alle Dacharten möglich – für private Einfamilienhäuser genauso wie für Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Gewerbeobjekte; er läuft jährlich und verlängert sich automatisch, wenn er nicht vorher schriftlich gekündigt wird. Was Ihnen der Vertrag bringt: Ihr Dach wird regelmäßig geprüft und instand gehalten, und das erhält den Wert Ihrer Immobilie. Außerdem brauchen Sie sich eigentlich um nichts zu kümmern – Sie werden automatisch nach unserem Einteilungssystem eingeteilt. Haben Sie bei uns auch eine Wartung der Dachsicherheit, erledigen wir diese natürlich gleichzeitig mit der Dachwartung, wenn es vom Termin her passt; so sparen Sie sich eine Anfahrt.
Was passiert, wenn Sie bei der Wartung Schäden finden – und bekomme ich einen Bericht?
Gefundene Schäden dokumentieren wir und teilen sie Ihnen schriftlich mit; für die notwendigen Arbeiten erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Kleine Notmaßnahmen führen wir, wenn möglich, sofort aus – vollständige Arbeiten beginnen erst, wenn Sie das Angebot bestätigt haben. Einen Bericht bekommen Sie in jedem Fall: Sie erhalten immer einen Rapport, also unseren schriftlichen Bericht, in dem die Zeit und der Sachverhalt festgehalten sind. Ein Protokoll erstellen wir zum Beispiel bei der Prüfung der Dachsicherheit, ein Gutachten dagegen nicht; die Unterlagen gehen so schnell wie möglich an Sie, spätestens mit der Rechnung.
Ist die Dachrinnenreinigung in der Wartung enthalten?
Ja, bei der Dachwartung ist die Reinigung der Dachrinnen immer enthalten. Ebenso reinigen wir Gullys und Wasserläufe sowie die Anschlüsse und Durchdringungen – also die Stellen, an denen etwas durch die Dachfläche führt. Wenn Sie nur die Rinnen gereinigt haben möchten, geht das auch als eigener Auftrag. Beim Dach-Check ist keine Reinigung dabei – er ist eine reine Sichtprüfung.
Was ist der Unterschied zwischen Dach-Check und Dachwartung – und was verlangt die Versicherung?
Der Dach-Check ist eine in der Regel schadensbezogene Sichtprüfung vor Ort; Dachkontrolle, Dachservice und Dachprüfung meinen dasselbe. Die Dachwartung geht weiter: Wir begehen das Dach, reinigen Wasserläufe, Durchdringungen, Anschlüsse, Dachrinnen und Gullys und halten fest, was instand zu setzen ist. Die Erstdachwartung ist die erste Begehung eines Daches – wir reinigen, sichten, nehmen Schäden auf und prüfen, ob eine Dachsicherheit vorhanden und gewartet ist; auf dieser Grundlage erhalten Sie ein Angebot. Für die Gebäudeversicherung reicht ein Dach-Check in der Regel nicht: Die meisten Versicherer erwarten einen Dachwartungsvertrag als Nachweis, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und Rechtssicherheit haben. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihrer Versicherungspolice.
Wer haftet bei Schäden durch herabfallende Dachziegel?
Immobilienbesitzer haben eine Verkehrssicherungspflicht. Wird das Dach nicht regelmäßig gewartet und es kommt zu Schäden an Personen oder Fahrzeugen, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden.
Wer macht eine Dachwartung?
Eine Dachwartung sollte immer von einem qualifizierten Fachbetrieb wie einem Dachdecker oder Spengler durchgeführt werden. Diese Fachleute haben das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um Dachschäden zu erkennen und zu beheben sowie die Sicherheit bei der Arbeit auf dem Dach zu gewährleisten. Die A.M.D. Dachdeckerei Spenglerei ist ein solcher zertifizierter Fachbetrieb.
Schneefang
Schneefang-Systeme – Pflicht oder nicht?
Ihr Dachdecker und Spengler Meister für München und Umgebung klärt auf
Alle Jahre wieder – kommt nicht nur das Christkind auf die Erde nieder, sondern auch der erste Schnee.
Und mit ihm neben Freud auch so manches Leid: Autos müssen freigeschaufelt, Straßen gestreut und geräumt werden und Dächer… nun ja, welche Vorschriften gelten hier eigentlich? Reicht ein Hinweisschild mit der Warnung „Vorsicht, Dachlawinen“ aus beziehungsweise ist ein solches überhaupt Pflicht? Und wie sieht es mit Schneefang-Systemen aus? Pflicht oder Kür?
Ihr Dachdecker und Spengler Meister für München und Umgebung weiß Rat.
Schneefanggitter – die Rechtsgrundlage
Generell gilt: Schneefangsysteme auf dem Dach sind nicht Pflicht. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel: Einzelne Kommunen und Bundesländer in Deutschland machen von ihrem Recht auf bauliche Anordnung Gebrauch und fordern „geeignete Vorrichtungen“.
In Ländern und Kommunen ohne derartige Regelungen ergibt sich die Pflicht aus der so genannten Verkehrssicherungspflicht. Sie besagt, dass Eigentümer dafür verantwortlich sind, dass vom Gebäude keine vermeidbaren Gefahren für Menschen und Sachen ausgehen dürfen – Dachlawinen und Eiszapfen eingeschlossen.
Wer sich daran nicht hält, muss in der Regel für entstandene Schäden haften. Haftpflichtversicherungen übernehmen im Schadensfall nur dann, wenn der Pflicht nachgekommen wurde.
„Vorsicht, Dachlawine!“ – rechtlich einwandfrei?
Wer gegen die Verkehrssicherungspflicht verstößt, kann zu Schadensersatz verklagt werden. Es gilt, wie auch beim Schneeräumen: Wer nicht räumt, zahlt. Wenn etwas passiert. „Vorsicht, Dachlawine“ ist dabei ein nett gemeinter Hinweis – häufig zu sehen in selbst gebastelter Papier-Form oder auf Holz geschrieben –, allerdings rechtlich nicht wirksam.
Wann ist eine Flachdachsanierung notwendig – und wie läuft sie ab?
Ein Flachdach ist sanierungsbedürftig, wenn Wasser eindringt, wenn die Abdichtung gealtert oder beschädigt ist oder wenn immer wieder Undichtigkeiten auftreten. Ob eine Reparatur genügt oder eine vollständige Sanierung technisch und wirtschaftlich sinnvoller ist, lässt sich in der Regel erst nach einer Besichtigung beurteilen. Deshalb sehen wir uns das Dach zuerst an. Anschließend erhalten Sie ein Angebot über die notwendigen Arbeiten, und die Ausführung beginnt, sobald Sie es bestätigt haben.
Welches Material kommt aufs Flachdach – Bitumen oder Folie?
In der Fläche arbeiten wir mit Bitumen. An Anschlüssen und Durchdringungen – überall dort, wo etwas durch die Dachfläche führt – kommt zusätzlich eine Flüssigabdichtung dazu – eine Dichtschicht, die flüssig aufgetragen wird. Foliendächer reparieren wir; neue Foliendächer stellen wir nicht her. Welches System für Ihr Dach das richtige ist, hängt von den anstehenden Arbeiten und den betroffenen Bereichen ab – unsere Empfehlung geben wir Ihnen nach der Besichtigung.
Was gehört bei der Sanierung dazu – Gefälle, Entwässerung, Anschlüsse, Dämmung?
Was nötig ist, machen wir mit: Wir stellen ein Gefälle her, planen die Entwässerung neu, erneuern die Anschlüsse an den Geländern und an der Attika, also an der hochgezogenen Dachkante, und tauschen die Dämmung mit aus. Das gilt jeweils dann, wenn es umsetzbar und für die Sanierung erforderlich ist. Was davon bei Ihrem Dach ansteht, zeigt die Besichtigung; es steht anschließend im Angebot.
Bieten Sie Leckortung und Feuchtemessung an?
Ja. Eine Feuchtigkeitsmessung ist möglich. Die Leckortung selbst lassen wir von einem Fachbetrieb durchführen, mit dem wir zusammenarbeiten; Drohnenaufnahmen und Wärmebilder machen wir selbst. Damit lässt sich bei guten Bedingungen der Bereich eingrenzen, in dem das Wasser eindringt.
Kann die Drohne eine Leckortung ersetzen, wie genau ist das Wärmebild, und was bekomme ich danach?
Nein, eine Drohne ersetzt keine Leckortung. Bei guten Bedingungen lässt sich damit aber zumindest der Bereich eingrenzen, in dem das Wasser eindringt. Das Wärmebild liefert gute Ergebnisse, ist allerdings nur bei passender Witterung aussagekräftig. Nach dem Flug erhalten Sie die Aufnahmen und eine schriftliche Auswertung.
Was passiert bei Regen, Wind oder Dunkelheit mit dem Drohneneinsatz?
Bei Regen, Wind oder Dunkelheit fliegen wir nicht. Ein Wärmebild ist außerdem nur bei passender Witterung aussagekräftig. Deshalb kann es vorkommen, dass ein Drohnentermin verschoben werden muss.
Wie schnell kann die Drohne eingesetzt werden?
Sobald der Auftrag vorliegt, die Unterlagen für den Einsatz vorhanden sind und die Witterung passt, können wir sofort starten. Für den Flug ist eine Genehmigung erforderlich; über Nachbargrundstücke fliegen wir nicht.
Welche Abdichtung kommt auf meinen Balkon?
Das hängt davon ab, welche Arbeiten anstehen und welche Bereiche betroffen sind – unsere Empfehlung geben wir Ihnen, wenn wir den Balkon gesehen haben. In der Fläche arbeiten wir in der Regel mit Bitumen, an Anschlüssen und Durchdringungen – also dort, wo etwas durch die Fläche führt – zusätzlich mit einer flüssig aufgetragenen Abdichtung. Bei Terrassen und Garagendächern gehen wir nach demselben Prinzip vor.
Muss ich Fliesen und Beläge selbst aussuchen – gibt es Musteraufbauten?
Den Belag suchen Sie selbst aus: Bei unseren Lieferanten können Sie sich Fliesen, Platten und Terrassenbeläge ansehen und bestellen – wir lassen die Ware auf die Baustelle liefern und übernehmen den Rest. Musteraufbauten haben wir nicht im Haus; Muster, Prospekte und Ausstellungen finden Sie bei den Lieferanten und Herstellern.
Muss der Balkon für die Sanierung geräumt werden?
Ja. Für die Sanierung muss der Balkon geräumt sein – alles, was auf der Fläche steht, muss vorher weg. Frei sein muss er an dem Tag, an dem die Arbeiten beginnen, eventuell auch schon früher, wenn dort Material gelagert werden muss. Gerne helfen wir Ihnen auch beim Räumen Ihres Balkons oder Ihrer Terrasse; das wird natürlich separat auf Zeit in Rechnung gestellt.
Prüfpflicht für Balkone? Nicht für Mieter, wohl aber für Eigentümer
Zwar gibt es für Mieter:innen generell keine Prüfpflicht für den Balkon vom Gesetzgeber. Wohl aber ist man dazu verpflichtet, den Balkon sauber zu halten und regelmäßig von Schmutz und Laub zu befreien, damit Feuchtigkeit bestmöglich entweichen kann. Wer als Mieter:in einen Schaden entdeckt, muss ihn schnellstmöglich dem Vermieter/der Vermieterin oder dem Hauseigentümer/der Hauseigentümerin melden. Letztere sind verpflichtet, den Schaden zu beheben.
„Handelt es sich nicht um eine Mietwohnung, sondern eine Eigentumswohnung im Rahmen einer WEG, sind Schäden am Balkon und die Balkonsanierung durch den Fachbetrieb häufig in der Eigentümerversammlung zu klären“, klärt Anton Hartmann auf. Warum? „Weil der Belag des Balkonbodens als auch der Estrich bei Balkonen normalerweise als Sonder-Eigentum gelten, während die Brüstung, das Geländer und die Konstruktion zum Gemeinschaftseigentum gehören.“ Den Balkon sanieren zu lassen muss in diesem Fall die WEG tragen.
Wird sofort repariert, oder bekomme ich erst ein Angebot?
Das hängt vom Schadensbild ab. Vor Ort beginnen wir mit der Schadensanalyse. Unsere Fahrzeuge führen Werkzeug, Sicherheitsleitern, Schrauben, Befestigungsmaterial, Dichtungsbänder und Planen mit; lässt sich der Schaden damit erledigen, beheben wir Kleinreparaturen sofort. Ist das Schadensbild größer, führen wir zunächst eine Notmaßnahme aus, und Sie erhalten ein unverbindliches Angebot über die notwendigen Arbeiten. Einzelne Dachziegel haben wir teilweise auf dem Betriebsgelände vorrätig; sonst beziehen wir sie über Lieferanten oder Hersteller.
Erstellen Sie Unterlagen für die Versicherung?
Ja. Sie erhalten von uns einen Rapport, in dem die Zeit und der Sachverhalt festgehalten sind, und bei größeren Schäden ein unverbindliches Angebot über die notwendigen Arbeiten – diese Unterlagen leiten Sie an Ihre Versicherung weiter. Einen ausführlichen Versicherungsbericht und für die Versicherung aufbereitete Fotos erstellen wir auf Wunsch; das ist eine eigene Leistung, wird gesondert beauftragt und ist kostenpflichtig. Unsere Unterlagen gehen aus Datenschutzgründen an unseren Auftraggeber, nicht direkt an Dritte. Ist die Versicherung selbst unsere Auftraggeberin, erhält sie alle Unterlagen.
Was, wenn die Versicherung noch nicht freigegeben hat – wer zahlt?
Notwendige Maßnahmen sollten nicht warten, bis die Versicherung entschieden hat – bei einem undichten Dach oder nach einem Sturm können Sofortmaßnahmen nötig sein, damit keine weiteren Schäden entstehen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie mit einer fachlichen Schadensdokumentation und mit den erforderlichen Notmaßnahmen. Vertragspartner für die beauftragten Arbeiten bleibt aber der Auftraggeber: Eine noch ausstehende Entscheidung der Versicherung ersetzt den Auftrag nicht. Ob und in welcher Höhe die Versicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach Ihren Versicherungsbedingungen und der Entscheidung Ihres Versicherers.
Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung?
Im Versicherungsbereich gilt ein Sturmschaden in der Regel ab Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala, das entspricht etwa 62 Kilometern pro Stunde. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung den Schaden übernimmt, richtet sich aber immer nach Ihren Versicherungsbedingungen und dem konkreten Schadensfall. Wir empfehlen, den Schaden zeitnah zu dokumentieren, Fotos anzufertigen und die Versicherung zu informieren. Bei der Schadensaufnahme und bei Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung unterstützen wir Sie.
Finden Sie die Ursache eines Wasserschadens immer?
Viele Wasserschäden erkennen wir sofort. Es gibt aber Fälle, in denen im ersten Schritt nicht zu sehen ist, woher das Wasser kommt – dann arbeiten wir uns Schritt für Schritt vor, bis die Ursache gefunden ist. Wasser nimmt oft weite Wege, bevor es innen sichtbar wird; deshalb kann die Suche mehrere Schritte brauchen, zum Beispiel eine Probeöffnung, eine Feuchtigkeitsmessung oder eine Leckortung.
Wie erkenne ich einen Dachschaden frühzeitig?
Typische Warnzeichen sind verrutschte Dachziegel, Feuchtigkeitsflecken an der Decke, steigende Heizkosten oder Wasserflecken im Dachbereich. Nach starken Stürmen sollte das Dach immer kontrolliert werden.
Was ist Dachsicherheit, wofür brauche ich sie – und bauen Sie sie ein?
Dachsicherheit sind fest am Dach installierte Einrichtungen, die Arbeiten auf dem Dach sicherer machen und das Absturzrisiko verringern – zum Beispiel Anschlagpunkte, Seilsysteme, Laufwege, Laufanlagen oder Sicherheitsgeländer. In diese Anschlagpunkte hängt sich der Handwerker mit seinem Gurt ein und ist damit gegen Absturz gesichert. Gebraucht wird sie dort, wo das Dach betreten wird: bei Wartung, Reinigung, Reparaturen oder der Prüfung von Anlagen. Ja, wir planen und bauen Dachsicherungen und Absturzsicherungssysteme ein – für Steildächer, Flachdächer, Gründächer und Gewerbedachflächen.
Muss eine Dachsicherheit gewartet werden, wie oft – auch fremde Systeme?
Ja. Sicherungssysteme und Anschlageinrichtungen müssen regelmäßig geprüft, gewartet und instand gehalten werden, damit sie im Ernstfall zuverlässig halten. Die Prüfung findet jährlich statt, bei bestimmten Geländersystemen nur alle zwei Jahre. Art und Umfang richten sich nach dem System, den Herstellerangaben und den geltenden Regeln. Fremde Systeme prüfen wir ebenfalls – es muss nicht die Anlage sein, die wir selbst montiert haben. Wichtig ist allerdings, dass die Montagedokumente vorliegen.
Was ist PSA, und muss sie jährlich geprüft werden?
PSA steht für persönliche Schutzausrüstung. Bei Dacharbeiten ist damit die Ausrüstung gegen Absturz gemeint: Gurte, Verbindungsmittel, Karabiner, Auffang- und Rückhaltesysteme, mit denen sich der Handwerker am Anschlagpunkt sichert. Geprüft wird sie vor jeder Benutzung, dazu kommt in der Regel mindestens einmal jährlich eine Prüfung durch eine sachkundige Person. Beschädigte oder verschlissene Ausrüstung darf nicht weiter benutzt werden, und die Prüfungen sollten dokumentiert werden. Wir prüfen PSA gegen Absturz fachgerecht nach den geltenden Vorgaben. Für die PSA gibt es auch bestimmte Ablaufregeln, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind und beachtet werden sollten.
Welche Unterlagen bekomme ich nach der Prüfung, was passiert, wenn eine Anlage durchfällt – und was muss ich mitbringen?
Nach der Prüfung erhalten Sie ein Protokoll, in dem alle notwendigen Punkte der Anlage aufgeführt sind, einschließlich der Freigabe. Fällt eine vorhandene Anlage bei der Prüfung durch, wird sie gesperrt; danach werden die Maßnahmen getroffen, die nötig sind, damit sie schnellstmöglich wieder freigegeben werden kann. Bitte legen Sie uns zum Termin alle Protokolle und Prüfberichte vor, die zu der Anlage vorhanden sind. Fehlen die Unterlagen, müssen unter Umständen einzelne Anschlagpunkte geöffnet und einzeln überprüft werden – das kann deutlich mehr Aufwand bedeuten. Im schlimmsten Fall muss die Anlage komplett erneuert werden.
Ich habe einen akuten Dachschaden – was soll ich tun, anrufen oder Formular?
Füllen Sie bitte das Notdienstformular auf unserer Website aus – das ist der formale Auftrag, ohne den wir nicht ausrücken können. Zu den Bürozeiten erreichen Sie uns auch telefonisch; außerhalb der Bürozeiten läuft der Kontakt schriftlich über das Formular beziehungsweise per E-Mail. Am Telefon bitten wir Sie ebenfalls, das Formular auszufüllen, während das Büro parallel die ersten Schritte vorbereitet. Sobald Ihr Auftrag eingegangen ist, bestätigen wir den Eingang und melden uns bei Ihnen; die Arbeiten werden dann eingeteilt.
Was ist, wenn es nur tropft, aber keine akute Gefahr besteht?
Ob eine Undichtigkeit warten kann, können wir aus der Ferne nicht beurteilen – diese Einschätzung liegt beim Auftraggeber. Besteht keine akute Gefahr, ist der normale Weg der richtige: Sie schildern uns den Schaden über das Auftragsformular, wir sehen uns die Sache an und beheben sie im regulären Ablauf. Sind wir im Notdienst vor Ort und es handelt sich um eine Kleinigkeit, erledigen wir sie direkt, sofern wir das nötige Material dabeihaben; andernfalls führen wir eine Notmaßnahme aus, und Sie erhalten ein Angebot für die eigentliche Reparatur.
Muss ich beim Einsatz vor Ort sein?
Nein, Sie müssen nicht vor Ort sein. Wir brauchen aber den Zugang: Kommen wir von außen nicht an das Objekt heran, muss uns jemand hereinlassen. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass wir Sie oder eine andere Person erreichen können. Sind wir vor Ort und kommen nicht aufs Dach, können wir nicht arbeiten; der Einsatz ist auch dann kostenpflichtig. Gibt es keinen Zugang, beauftragen Sie bitte gleich die Arbeitsbühne mit, um Zeit zu sparen. Wichtig: Dafür benötigen wir die Gebäudehöhe und die Angabe, wie nah die Arbeitsbühne an das Gebäude heranfahren kann.
Wie wird eingeteilt, wenn viele Notfälle gleichzeitig sind – und wann kommt die Feuerwehr dazu?
Wir arbeiten die Aufträge der Reihe nach ab, ordnen sie aber nach Wichtigkeit: Wo Gefahr im Verzug ist, fahren wir zuerst. Bei einer Sturmlage kann das bedeuten, dass Sie warten müssen, obwohl Ihr Auftrag schon eingeteilt ist. Besteht Gefahr im öffentlichen Raum, binden wir Feuerwehr, Polizei oder den Bauhof ein; in solchen Fällen wird der betroffene Bereich teilweise abgesperrt.
Anfrage, Termine und Einsatzgebiet
Wie weit fahren Sie – auch im Notdienst?
Wir arbeiten in ganz München und im Münchner Umland, in der Regel bis maximal 50 Kilometer. Landkreise im Umland bedienen wir ebenfalls. Weiter entfernte Objekte übernehmen wir in Ausnahmefällen, wenn der Auftraggeber die zusätzliche Anfahrt beauftragt. Im Notdienst fahren wir München und das Umland an, auch nachts und am Wochenende; in München bedienen wir dabei alle Bezirke, Ausschlussgebiete gibt es nicht.
Wann können Sie anfangen, und können Sie Wunschtermine berücksichtigen?
Wann wir anfangen können, hängt in erster Linie von unserer Auslastung und vom Wetter ab; eine feste Wartezeit können wir deshalb vorab nicht zusagen. Wunschtermine berücksichtigen wir, soweit es die Einteilung zulässt und die Jahreszeit für die Arbeiten passt. Ein Beispiel: Beauftragen Sie im Herbst eine Balkon- oder Flachdachsanierung, ist es bei der Witterung dieser Jahreszeit unwahrscheinlich, dass wir die Arbeiten im selben Jahr noch durchführen können. Dann können wir einen Wunschtermin für das nächste Jahr vereinbaren, und mit der Auftragserteilung im Herbst werden auch die Preise gehalten. Bei bestehenden Wartungsverträgen richten sich die Termine nach dem Objekt und liegen meist im Frühjahr und im Herbst.
Arbeiten Sie auch im Winter und bei schlechtem Wetter – und räumen Sie Schnee vom Dach?
Ja, grundsätzlich arbeiten wir auch im Winter, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Ob Arbeiten möglich sind, hängt vor allem von Wetter, Temperatur, Vereisung, Sicherheitslage und den Anforderungen der Materialien ab. Regnet es so stark, dass auf dem Dach nicht gearbeitet werden kann, lässt sich ein Dach weder öffnen noch abdichten; einzelne Reparaturen sind je nach Arbeit auch bei Regen möglich. Schnee räumen wir vom Dach ebenfalls.
Für wen arbeiten Sie – Privatkunden, Hausverwaltungen, Gewerbe, öffentliche Hand, auch Neukunden im Notdienst?
Wir arbeiten für Privatkunden, Hausverwaltungen, Gewerbekunden und öffentliche Auftraggeber. Auch kleine Privataufträge nehmen wir an. Im Notdienst sind wir nicht auf Bestandskunden beschränkt – Sie können uns also auch als neuer Kunde beauftragen. Hausverwaltungen und Privatkunden mit mehreren Objekten können eine Pauschalfreigabe für den Notdienst hinterlegen; das stimmen wir vorher gesondert ab.
Haben Sie ein eigenes Gerüst?
Ja, wir verfügen über unterschiedliche Gerüstlösungen. Bei größeren Projekten arbeiten wir zusätzlich mit spezialisierten Gerüstbauunternehmen zusammen.
Kann ich während der Sanierung weiter wohnen?
In der Regel ja: Bei einer Sanierung können Sie normalerweise in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung bleiben. Ausnahmen sind möglich, wenn Arbeiten die Nutzung einzelner Bereiche zeitweise einschränken. Nicht ratsam ist es zum Beispiel, in den Innenräumen zu wohnen, wenn die Wände durchfeuchtet sind und Trocknungsgeräte aufgestellt sind oder aufgestellt werden müssen, oder wenn abgehängte Decken entfernt werden müssen. Eventuell hat sich auch schon Schimmel gebildet. Würden Sie weiter in den Räumen wohnen, müsste alles abgedeckt werden – geht dann etwas kaputt, wollen wir dafür keine Gewährleistung übernehmen. Zudem kann man so nicht richtig arbeiten.
Wer kümmert sich um Halteverbot und Absperrung – und wie lange dauert die Genehmigung?
Auf öffentlichen Verkehrsflächen ist dafür eine Genehmigung von Stadt oder Landkreis nötig. Beantragen kann sie der Hauseigentümer oder die Hausverwaltung – oft übernehmen wir das für unsere Kunden. Wie lange die Genehmigung dauert, lässt sich nicht genau sagen; im Raum München kann es durchaus zwei Monate dauern, bitte rechnen Sie diese Zeit bei der Terminplanung mit ein. Was an Absperrung nötig ist, geben Schilderdienst, Gemeinde oder Stadt vor; wenn es erforderlich ist, werden dafür auch Gehwege, Straßen oder Parkplätze gesperrt.
Wie schnell bekomme ich eine Antwort?
In der Regel melden wir uns am selben oder am nächsten Werktag bei Ihnen. Der Rückruf kommt zeitnah während unserer Bürozeiten, und zwar von unserem Büro. Am Wochenende ist üblicherweise nur der Notdienst besetzt.
Wie schnell melden Sie sich nach dem Notdienstformular?
Sobald Ihr Notdienstformular eingeht, erhalten Sie automatisch eine Bestätigung. Danach nehmen wir schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf, in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden – Voraussetzung ist, dass der schriftliche Auftrag vorliegt. Diese 24 Stunden gelten für die Kontaktaufnahme, nicht für den Einsatz selbst: Wann wir vor Ort sein können, hängt von der Auslastung, vom Wetter, von der Zugänglichkeit und von der Art des Schadens ab.
Kann ich den Notdienst auch ohne Formular auslösen?
Nein. Der Notdienstauftrag muss schriftlich vorliegen – das Formular ist der Auftrag, und ohne Auftrag können wir die Arbeiten nicht einteilen. Zu den Bürozeiten können Sie uns trotzdem anrufen; außerhalb der Bürozeiten läuft der Kontakt schriftlich über das Formular beziehungsweise per E-Mail. Auch am Telefon bitten wir Sie, das Formular auszufüllen, weil erst der schriftliche Auftrag den Einsatz auslöst.
Sprechen Sie auch Englisch?
Wir arbeiten auf Deutsch – am Telefon und auch schriftlich. Englischsprachige Anfragen können wir nicht bearbeiten; bitte richten Sie Ihre Anfrage deshalb auf Deutsch an uns.
Abrechnung und Bezahlung
Gibt es versteckte Kosten – Pauschale oder nach Aufwand? Gibt es einen Mindestauftragswert?
Nein. Wir unterscheiden zwei Angebotsarten: Ist der Leistungsumfang vorher ausreichend klar, bekommen Sie ein Pauschalangebot. Ist vorher nicht sicher erkennbar, welche Maßnahmen nötig werden – etwa bei verdeckten Schäden oder unklarer Bausubstanz –, rechnen wir nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand ab. Einen Mindestauftragswert gibt es nicht, auch nicht außerhalb unseres Kerngebiets.
Sind Fotos inklusive?
Fotos machen wir zunächst zur Beweissicherung für unseren eigenen Betrieb. Fotos, die Sie uns für eine Anfrage schicken, kosten Sie nichts. Gebühren entstehen erst, wenn wir Fotos für Sie aufbereiten: Eine Fotodokumentation, die wir für Sie zusammenstellen, bearbeiten und versenden, ist eine eigene Leistung, wird gesondert beauftragt und berechnet.
Wie kann ich bezahlen – Überweisung, Rechnung, Karte?
Wir rechnen per Überweisung ab. Privatkunden können auf Rechnung bezahlen. Karten- und EC-Zahlung bieten wir derzeit nicht an.
Kann ich Wartungskosten steuerlich absetzen oder umlegen?
Dachwartungskosten sind umlagefähig, es kommt aber immer auf das Objekt an – zum Beispiel darauf, wie es zugeordnet und wie es versichert ist. Das steuerliche Absetzen kann im Einzelfall möglich sein, hängt aber von der Nutzung des Gebäudes und von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab. Bei vermieteten Immobilien kommen je nach Art der Kosten auch umlage- oder steuerrechtliche Fragen in Betracht. Eine verbindliche Auskunft dazu können wir nicht geben – fragen Sie dafür bitte Ihren Steuerberater, Ihre Hausverwaltung oder die zuständige Stelle und zusätzlich Ihren Rechtsbeistand.
Garantie, Berichte und Reklamation
Gibt es Garantie auf Ihre Arbeit – was ist der Unterschied zur Gewährleistung, was gilt bei Altbestand und Wartungsverträgen?
Für unsere Arbeiten gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben; eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung und besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Welche Frist im Einzelfall gilt, richtet sich nach der Art der Leistung und nach der vertraglichen Grundlage. Gewährleistung geben wir natürlich nur auf die von uns ausgeführten Arbeiten – bei Arbeiten im Altbestand also nicht auf vorhandene Mängel an Bauteilen, die wir nicht bearbeitet haben. Bei Wartungsverträgen gilt sie für die ausgeführten Wartungsarbeiten; eine Zusage, dass das Dach dauerhaft mangelfrei bleibt, ist damit nicht verbunden.
Erstellen Sie Gutachten – oder arbeiten Sie mit Gutachtern zusammen?
Wir sind selbst Gutachter in mehreren Bereichen. Ein Gutachten von uns bringt Ihnen in der Regel aber nichts: Im Streitfall beauftragt das Gericht immer zusätzlich einen vereidigten Gutachter, damit keine Befangenheit entstehen kann. Für Sie können wir eventuell eine Stellungnahme vorbereiten. Von uns bekommen Sie immer einen Rapport, in dem festgehalten ist, was wir vorgefunden und ausgeführt haben; bei der Dachsicherheit kommt zusätzlich ein Protokoll dazu. Mit Gutachtern arbeiten wir zusammen, wenn Sie das wünschen oder wenn wir selbst von einem Gutachter beauftragt werden.
Wie melde ich eine Reklamation, und was brauchen Sie dazu?
Melden Sie eine Reklamation bitte telefonisch, per E-Mail oder schriftlich über die Kontaktdaten auf unserer Kontaktseite. Hilfreich sind dabei Ihr Name und Ihre Kontaktdaten, die Auftrags-, Rechnungs- oder Kundennummer, die Adresse des betroffenen Objekts, eine Beschreibung des Mangels, Fotos oder Videos der betroffenen Bereiche und der Zeitpunkt, an dem Sie den Mangel festgestellt haben. Wenn Ihnen bereits Gutachten, Schadensberichte oder Unterlagen einer Versicherung vorliegen, schicken Sie diese bitte mit. Liegt nicht alles vor, prüfen wir Ihre Reklamation trotzdem und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Geht die Reklamation auf unsere Arbeit zurück, nehmen wir uns der Sache natürlich sofort an. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin: Hat sie nichts mit unserer Arbeit zu tun und rücken wir dafür aus, ist dieser Einsatz kostenpflichtig.