Verzicht auf das 14-tägige Widerrufsrecht
Laut § 356 „Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen“
Durch meine/unsere unten gesetzte Unterschrift(en), verzichte(n) ich/wie hiermit ausdrücklich auf mein/unser 14-tägiges Widerrufsrecht und stimme(n) ausdrücklich zu, dass die Firma A.M.D. Dachdeckerei Spenglerei Gebäudesanierung GmbH, Blumenstr. 3, 85540 Haar, vor Ablauf meines/unseres 14-tägigen Widerrufsrecht für mich/uns tätig werden darf.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir im Bereich des Dienstvertrages arbeiten und wir unter diesen Bedingungen Kleinarbeiten, Reparatur, Notdienst NICHT unter dem Verzicht lt. § 356 Widerspruchsrecht arbeiten können, sprich tätig werden können.
Mit Ihrer Unterschrift auf unserem Auftragsformular bestätigen Sie, dass Sie auf den § 356 verzichten
Diese Bekanntmachung ist hinterlegt auf unseren Auftragsformularen sowie auf unseren Rapporten, die vor Ort unterschrieben werden müssen. Sollte kein Unterschriftsberechtigter vor Ort sein, zählt es wie in unseren AGB ebenfalls als unterzeichnet und akzeptiert.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
(1) Der Unternehmer kann dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder eine andere eindeutige Widerrufserklärung auf der Webseite des Unternehmers auszufüllen und zu übermitteln. Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss der Unternehmer dem Verbraucher den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt
1. bei einem Verbrauchsgüterkauf,
a) der nicht unter die Buchstaben b bis d fällt, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten hat,
b) bei dem der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die letzte Ware erhalten hat,
c) bei dem die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird, sobald der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat,
d) der auf die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum gerichtet ist, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die erste Ware erhalten hat,
2. bei einem Vertrag, der die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, die Lieferung von Fernwärme oder die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten zum Gegenstand hat, mit Vertragsschluss.
(3) Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt. Satz 2 ist auf Verträge über Finanzdienstleistungen nicht anwendbar.
(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen auch unter folgenden Voraussetzungen:
1. bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat,
2. bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung
a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
b) bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung nach Buchstabe a auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und
c) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt,
3. bei einem Vertrag, bei dem der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um Reparaturarbeiten auszuführen, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher die in Nummer 2 Buchstabe a und b genannten Voraussetzungen erfüllt hat,
4. bei einem Vertrag über die Erbringung von Finanzdienstleistungen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt.
(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch unter folgenden Voraussetzungen:
1. bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat,
2. bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn
a) der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
b) der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung nach Buchstabe a mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt, und
c) der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312f zur Verfügung gestellt hat.
Folgen des Widerrufs
Was passiert, nachdem ich den Vertrag widerrufen habe?
Wenn Sie den Vertrag fristgerecht widerrufen haben, ist es juristisch so, als hätte es diesen Vertrag nie gegeben. Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen muss ein sogenannter Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen geleistet werden.
Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser, Gas, Strom oder Fernwärme
Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen oder über die leitungsgebundene Lieferung von Wasser, Gas, Strom oder Fernwärme müssen Sie als Verbraucher*in nur die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen ersetzen. Das heißt konkret, Sie müssen bezahlen, was Sie bis dahin erhalten haben.
Dies gilt allerdings nur dann, wenn Sie vom Unternehmer ausdrücklich verlangt haben, dass dieser bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen müssen Sie dieses Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger (also beispielsweise auf Papier, einer CD-ROM oder per E-Mail) übermittelt haben.
Allerdings besteht auch in diesem Fall die Wertersatzpflicht nur, wenn der Anbieter Sie vor Vertragsschluss ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht und die Pflicht, Wertersatz zu zahlen, informiert hat. Die Berechnung des Wertersatzes orientiert sich am vereinbarten Gesamtpreis. Unter dem Strich muss also die bereits erbrachte Leistung grundsätzlich bezahlt werden. Ist der vereinbarte Gesamtpreis jedoch unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.