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amd_admin2026-02-23 16:20:432026-05-22 10:20:46Die häufigsten Dachschäden in München – und wie Immobilienbesitzer teure Reparaturen vermeiden24h DACHDECKER NOTDIENST
Unser Dachdecker- und Spengler-Notdienst ist auch außerhalb unserer Geschäftszeiten im Einsatz. Beauftragen können Sie ihn nicht nur bei Gefahr in Verzug, sondern immer dann, wenn es mal schnell gehen muss und Sie nicht auf einen regulären Termin warten möchten. Dafür gelten unsere höheren Notdienstsätze.
Oder rufen Sie uns an: 089 42 72 03 24
Bis zum Einsatz: Das können Sie selbst tun
- Bei akuter Gefahr für Menschen wählen Sie zuerst den Notruf 112.
- Halten Sie Abstand, wo Dachteile, Schnee oder Eis herabfallen können, und steigen Sie nicht selbst aufs Dach.
- Schalten Sie den Strom im betroffenen Bereich ab, wenn Wasser an Leitungen oder Steckdosen gelangt – sofern der Sicherungskasten gefahrlos erreichbar ist.
- Fangen Sie eindringendes Wasser mit Eimern oder Wannen auf und bringen Sie Möbel und Wertgegenstände in Sicherheit – aber nicht unter einer nassen, durchhängenden Decke.
- Fotografieren Sie den Schaden, soweit das gefahrlos möglich ist; die Bilder können Sie uns mit Ihrem Auftrag schicken.
- Sorgen Sie dafür, dass wir Sie oder eine andere Person erreichen können, die uns bei Bedarf Zugang zum Gebäude verschafft.
- Füllen Sie das Notdienstformular aus – erst der schriftliche Auftrag löst den Einsatz aus.
Immer für Sie im Einsatz:
24 Stunden Dachdecker und Spengler Notdienst
Wir sind für Sie da: 089 42 72 03 24
Professionelle Dokumentation und Fotoauswertung aller Schäden – das ist der Dachdecker Notdienst München der A.M.D. Dachdeckerei Spenglerei
Schnell, professionell, unkompliziert: Das ist unser Dachdecker Notdienst für München und Umgebung
„Immer, wenn Gefahr in Verzug besteht, ist es angebracht und ratsam, den Dachdecker Notdienst für München und Umgebung der A.M.D. Dachdeckerei Spenglerei zu kontaktieren“, erklärt Inhaber Anton Hartmann. Wann konkret es sich um „Gefahr in Verzug“ handelt, ist klar definiert: „Zum Beispiel nicht befestigte Teile auf dem Dach, ausgelöst durch einen Sturm oder schwere Schneemassen, akuter Wassereinbruch oder sobald das Dach durch Unwetter oder Sturm offen liegt – in all diesen Fällen handelt es sich um Gefahr in Verzug.“ Mehr in unserem Blog.
Im Google-Unternehmensprofil der A.M.D. Dachdeckerei Spenglerei Geb. GmbH stehen 67 Bewertungen, im Schnitt 5,0 von 5 Sternen (Stand: September 2026).
„Für einen Notdienst füllen Sie zuerst unser Auftragsformular aus.“
Ihr Anton Hartmann (Geschäftsführer der A.M.D. Dachdeckerei Spenglerei GmbH)
Ablauf – schnell und unkompliziert in 2 Schritten:
- Füllen Sie zuerst unser Notdienst Auftragsformular aus
- Nach Erhalt Ihres Auftrags melden wir uns umgehend bei Ihnen und besprechen alle weiteren Schritte gemeinsam
Dachdecker- und Spengler-Notdienst in München und Umgebung
Im Notdienst fahren wir ganz München und das Münchner Umland an – von unserem Sitz in Haar aus. Dazu gehören zum Beispiel Ottobrunn, Neubiberg, Unterhaching, Taufkirchen, Vaterstetten, Zorneding, Kirchheim, Poing, Markt Schwaben, Ismaning, Unterschleißheim, Garching, Freising, Erding und Grafing. Alle Orte finden Sie auf der Seite zu unserem Einsatzgebiet.
Notfall im Winter: Schnee, Eis und Tauwetter
Schwere Schneemassen können Teile am Dach lösen; Dachlawinen und Eiszapfen gefährden Menschen und Sachen rund ums Haus. Auch Frost setzt dem Dach zu: Eindringendes Wasser gefriert, dehnt sich aus und verursacht Risse. Bei Tauwetter muss das Schmelzwasser über Dachrinnen und Fallrohre ablaufen können – verstopfte Rinnen und Rohre führen oft zu Folgeschäden und Wassereintritt. Wir räumen Schnee vom Dach, montieren Schneefanggitter und Schneefangbalken und kümmern uns um Dachrinnen und Fallrohre. Mehr dazu bei unseren Spenglerarbeiten und in den häufigen Fragen zum Schneefang.
24h Dachdecker Notdienst – jetzt Termin vereinbaren!
Im Notfall gilt: Nicht warten – insbesondere, wenn Gefahr in Verzug besteht. Erfahren Sie mehr in unserem Video.
Zum Abspielen des Videos einfach auf das Bild klicken.
Wir sind ein eingespieltes Notfallteam
Tipp: Warten Sie im Notfall nicht und verlieren kostbare Zeit, sondern nehmen Sie umgehend Kontakt mit unserem Notdienst auf. Wir sind für Sie da!
Es besteht Gefahr in Verzug: Notfall!
Sobald Gefahr für Leib und Leben sowie für Dritte besteht, beispielsweise durch nicht befestigte Teile auf dem Dach, einen akuten Wassereinbruch oder wenn das Dach durch Sturm und Unwetter offen liegt, handelt es sich um einen Notfall und Sie benötigen einen Notdienst. Unser Profiteam ist für Sie zur Stelle. Schnell, professionell und unkompliziert.
Unsere Arbeiten werden alle fotografisch aufgenommen und schriftlich dokumentiert. So können Sie den Ablauf nachvollziehen, auch wenn Sie selbst nicht vor Ort anwesend sind.
Generell werden alle Baustellen bei einem beauftragten Notdienst-Einsatz provisorisch gesichert, so dass weitere Folgeschäden vermieden werden! Beachten Sie die vom Gebäudeversicherer geforderte Schadensminderungspflicht – obliegt Ihnen als Verwalter, Eigentümer oder auch als Mieter. Für die anschließend fachgerechte Instandsetzung erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot.
Fotoauswertung und Beschreibung können je nach Bedarf und Wunsch an Sie übersendet werden. Fotobearbeitung und Beschriftung werden auf Zeit zu unseren aktuellen Stundensätzen abgerechnet.
Dachdecker und Spengler Noteinsatz am Bayerischen Landtag in München
Nach einem starken Sturm wurden rund 80 qm eines Blechdaches am Bayerischen Landtag in München abgedeckt. Durch den schnellen und reibungslosen Dachdecker und Spengler Noteinsatz unserer Profis konnte Schlimmeres verhindert werden.
Häufige Fragen zum Notdienst
Ich habe einen akuten Dachschaden – was soll ich tun, anrufen oder Formular?
Füllen Sie bitte das Notdienstformular auf unserer Website aus – das ist der formale Auftrag, ohne den wir nicht ausrücken können. Zu den Bürozeiten erreichen Sie uns auch telefonisch; außerhalb der Bürozeiten läuft der Kontakt schriftlich über das Formular beziehungsweise per E-Mail. Am Telefon bitten wir Sie ebenfalls, das Formular auszufüllen, während das Büro parallel die ersten Schritte vorbereitet. Sobald Ihr Auftrag eingegangen ist, bestätigen wir den Eingang und melden uns bei Ihnen; die Arbeiten werden dann eingeteilt.
Was ist, wenn es nur tropft, aber keine akute Gefahr besteht?
Ob eine Undichtigkeit warten kann, können wir aus der Ferne nicht beurteilen – diese Einschätzung liegt beim Auftraggeber. Besteht keine akute Gefahr, ist der normale Weg der richtige: Sie schildern uns den Schaden über das Auftragsformular, wir sehen uns die Sache an und beheben sie im regulären Ablauf. Sind wir im Notdienst vor Ort und es handelt sich um eine Kleinigkeit, erledigen wir sie direkt, sofern wir das nötige Material dabeihaben; andernfalls führen wir eine Notmaßnahme aus, und Sie erhalten ein Angebot für die eigentliche Reparatur. Möchten Sie nicht auf den regulären Ablauf warten, können Sie auch dann den Notdienst beauftragen – zu unseren Notdienstsätzen.
Kann ich meinen Termin über den Notdienst beschleunigen?
Ja. Unseren Notdienst können Sie nicht nur bei akuter Gefahr beauftragen, sondern immer dann, wenn es mal schnell gehen muss und Sie nicht auf einen regulären Termin warten möchten. Ihr Auftrag wird dann vor den regulären Terminen eingeteilt – zu unseren Notdienstsätzen, die höher sind als unsere normalen Stundensätze. Beauftragen Sie den Notdienst dafür über das Notdienstformular.
Muss ich beim Einsatz vor Ort sein?
Nein, Sie müssen nicht vor Ort sein. Wir brauchen aber den Zugang: Kommen wir von außen nicht an das Objekt heran, muss uns jemand hereinlassen. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass wir Sie oder eine andere Person erreichen können. Sind wir vor Ort und kommen nicht aufs Dach, können wir nicht arbeiten; der Einsatz ist auch dann kostenpflichtig. Gibt es keinen Zugang, beauftragen Sie bitte gleich die Arbeitsbühne mit, um Zeit zu sparen. Wichtig: Dafür benötigen wir die Gebäudehöhe und die Angabe, wie nah die Arbeitsbühne an das Gebäude heranfahren kann.
Wie wird eingeteilt, wenn viele Notfälle gleichzeitig sind – und wann kommt die Feuerwehr dazu?
Wir arbeiten die Aufträge der Reihe nach ab, ordnen sie aber nach Wichtigkeit: Wo Gefahr im Verzug ist, fahren wir zuerst. Bei einer Sturmlage kann das bedeuten, dass Sie warten müssen, obwohl Ihr Auftrag schon eingeteilt ist. Besteht Gefahr im öffentlichen Raum, binden wir Feuerwehr, Polizei oder den Bauhof ein; in solchen Fällen wird der betroffene Bereich teilweise abgesperrt.
Wichtige Hinweise
Versicherungsschäden
Wichtig: Bei Versicherungsschäden, wie z.B. Sturmschäden, erhalten wir immer den Rechnungsbetrag von unseren Auftraggebern – d.h. unsere Kunden müssen in Vorleistung gehen.
Hinweise zu unseren Notdienstkosten
Achten Sie auf die Notdienst-Stundensätze, diese sind höher als unsere normalen Stundensätze. Sollte der Notdiensteinsatz zudem noch auf Samstags-, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit fallen, kommen zu den Notdienststundensätzen zusätzliche Zuschläge dazu.
Wir stehen für Sie im Ernstfall in Bereitschaft!
Beim Notdienst ändern sich die aktuellen Stundensätze!
Die Zuschläge zum Arbeitslohn für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit:
- 10% Samstag Bereitstellung von 7 bis 17 Uhr
- 25% Nachtzuschlag nach 17 bis 7 Uhr
- 50% Sonntag 0 Uhr bis 24 Uhr
- 125% Gesetzliche Feiertage
- 150% Besondere Feiertage wie z.B. 24./25./26. und 31. Dez. oder 1. Mai
Zuschläge auf den regulären Notdienst-Stundensatz. Bitte fragen Sie unsere Kosten gerne an – Kontakt.
Hinweis: Alle Preise verstehen sich netto zzgl. ges. MwSt.
Haben Sie Fragen?
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – Kontakt – und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Arbeitsstellensicherung RSA 95
Wir achten auf eine ordnungsgemäße Verkehrssicherheit.
Partner der BG Bau im Bereich AMS (Arbeitsschutz mit System)
Gerade im Bereich Sicherheit! Aus diesem Grund verfügen wir auch über einen eigens dafür angeschafften und speziell ausgebauten Verkehrssicherheitshänger, um bei Notdiensteinsätzen für unsere Kunden schnellstmöglich reagieren zu können.
Als Eigentümer oder Verwalter sollten Sie immer auf die gesetzlichen Vorschriften achten!
„Eigentum verpflichtet“, heißt es unter Artikel 14 im deutschen Grundgesetz. Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) lautet: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Diese beiden Gesetze gelten als Basis für die sogenannte Verkehrssicherheitspflicht. Bei Mängeln am Haus, z.B. losen Dachziegeln, gilt nach § 836 BGB für Grundstücksbesitzer sogar eine verschärfte Haftung.
Erfahren Sie mehr zum Thema Verkehrssicherung …


AMD Dachdeckerei Spenglerei GmbH