• Dachdecker Notdienst München

24h DACHDECKER NOTDIENST

Immer für Sie im Einsatz:
24 Stunden Dachdecker und Spengler Notdienst

Wir sind für Sie da: 089 42 72 03 24

Anton Hartmann Geschäftsführer

„Für einen Notdienst, füllen Sie zuerst unser Auftragsformular aus.“

Ihr Anton Hartmann (Geschäftsführer der A.M.D. Dachdeckerei Spenglerei GmbH)

Ablauf – schnell und unkompliziert in 2 Schritten:

  1. Füllen Sie zuerst unser Notdienst Auftragsformular aus
  2. Nach Erhalt Ihres Auftrags melden wir uns umgehend bei Ihnen und besprechen alle weiteren Schritte gemeinsam

A.M.D. Dachdeckerei Spenglerei GmbH
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24h Dachdecker Notdienst – jetzt Termin vereinbaren!

Im Notfall gilt: Nicht warten – insbesondere, wenn Gefahr in Verzug besteht. Erfahren Sie mehr in unserem Video.

Zum Abspielen des Videos einfach auf  das Bild klicken.

Wir sind ein eingespieltes Notfallteam

Tipp: Warten Sie im Notfall nicht und verlieren kostbare Zeit, sondern nehmen Sie umgehend Kontakt mit unserem Notdienst auf. Wir sind für Sie da!

Es besteht Gefahr in Verzug: Notfall!

Sobald Gefahr für Leib und Leben sowie Dritter bestehen, beispielsweise durch nicht befestigte Teile auf dem Dach, einen akuten Wassereinbruch oder wenn das Dach durch Sturm und Unwetter offen liegt, handelt es sich um einen Notfall und Sie benötigen einen Notdienst. Unser Profiteam ist für Sie zur Stelle und behebt sämtliche Schäden. Schnell, professionell und unkompliziert.

Versicherungsschäden

Wichtig: Bei Versicherungsschäden, wie z.B. Sturmschäden, erhalten wir immer den Rechnungsbetrag von unseren Auftraggebern – d.h. unsere Kunden müssen in Vorleistung gehen. Der Kunde erhält das Geld von seiner Versicherung.

Unsere Arbeiten werden alle fotografisch aufgenommen und schriftlich dokumentiert. So können Sie den Ablauf nachvollziehen, auch wenn Sie selbst nicht vor Ort anwesend sind.

Generell werden alle Baustellen bei einem beauftragten Notdienst-Einsatz provisorisch gesichert, so dass weitere Folgeschäden vermieden werden! Beachten Sie die vom Gebäudeversicherer geforderte Schadensminderungspflicht – obliegt Ihnen als Verwalter, Eigentümer oder auch als Mieter. Für die anschließend fachgerechte Instandsetzung erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot.

Fotoauswertung und Beschreibung können je nach Bedarf und Wunsch an Sie übersendet werden. Fotobearbeitung und Beschriftung wird auf Zeit zu unseren aktuellen Stundensätzen abgerechnet.

Dachdecker und Spengler Noteinsatz am Bayerischen Landtag in München

Nach einem starken Sturm wurden rund 80 qm eines Blechdaches am Bayerischen Landtag in München abgedeckt. Durch den schnellen und reibungslosen Dachdecker und Spengler Noteinsatz unserer Profis konnte Schlimmeres verhindert werden.

24h Notdienst

Wichtige Hinweise

Hinweise zu unseren Notdienstkosten

Achten Sie auf die Notdienst-Stundensätze, diese sind höher als unsere normalen Stundensätze. Sollte der Notdiensteinsatz zudem noch auf Samstag-, Sonntag-, oder Feiertags- oder Nachtarbeit fallen, kommen zu den Notdienststundensätze zusätzliche Zuschläge dazu.

Wir stehen für Sie im Ernstfall in Bereitschaft!

Beim Notdienst ändern sich die aktuellen Stundensätze!

Die Zuschläge zum Arbeitslohn für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit:

  • 10% Samstag Bereitstellung von 7 bis 17 Uhr
  • 25% Nachtzuschlag nach 17 bis 7 Uhr
  • 50% Sonntag 0 Uhr bis 24 Uhr
  • 125% Gesetzliche Feiertage
  • 150% Besondere Feiertage wie z.B. 24./25./26. und 31. Dez. oder 1. Mai

Zuschläge auf den regulären Notdienst-Stundensatz. Bitte fragen Sie unsere Kosten gerne an – Kontakt. 

Hinweis: Alle Preise verstehen sich netto zzgl. ges. MwSt.

Haben Sie Fragen?

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – Kontakt – und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Arbeitsstellensicherung RSA 95

Wir achten auf eine ordnungsgemäße Verkehrssicherheit.

Partner der BG Bau im Bereich AMS (Arbeitsschutz mit System)

Gerade im Bereich Sicherheit! Aus diesem Grund verfügen wir auch über einen eigens dafür angeschafften uns speziell ausgebauten Verkehrssicherheitshänger, um bei Notdiensteinsätzen für unsere Kunden schnellstmöglich reagieren zu können.

Als Eigentümer oder Verwalter sollten Sie immer an die gesetzlichen Vorschriften achten!

„Eigentum verpflichtet“, heißt es unter Artikel 14 im deutschen Grundgesetz. Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) lautet: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Diese beiden Gesetze gelten als Basis für die sogenannte Verkehrssicherheitspflicht. Bei Mängeln am Haus, z.B. losen Dachziegeln, gilt nach § 836 BGB für Grundstücksbesitzer sogar eine verschärfte Haftung.

Erfahren Sie mehr zum Thema Verkehrssicherung …