Asbest- und Eternitplatten von Dach und Fassade entfernen und entsorgen
Wir entfernen Asbest- und Eternitplatten von Dach und Fassade, verpacken sie vorschriftsmäßig und sorgen für die Entsorgung mit Nachweis. Asbestsanierung und Asbestbeseitigung übernehmen wir in München und im Umland – rund 50 Kilometer um unseren Sitz in Haar. Unseren Meister- und Innungsbetrieb gibt es seit 1985.
Viele Anfragen beginnen nicht mit dem Wort Asbest, sondern mit Sätzen wie „Wir haben alte Eternitplatten auf dem Dach“ oder „Es müssen nur ein paar Platten ausgetauscht werden“. Ob dabei Asbest im Spiel ist, klären wir als Erstes. Bei uns gilt: Erst prüfen – dann arbeiten.
- Unser Meister ist sachkundig nach TRGS 519 Anlage 4 C
- Behördliche Genehmigung unseres Betriebs – den Wortlaut finden Sie weiter unten
- Wir nehmen Materialproben selbst und lassen sie im Labor analysieren
- Wir übernehmen Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan und Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt
- Sie erhalten alle vorgeschriebenen Nachweise der Asbestentsorgung, etwa den Wiegezettel
- Rückbau und Neuaufbau aus einer Hand, bis zum neuen Dach oder zur neuen Fassade
Was wir bei Asbest übernehmen
Asbestdach sanieren: Wellplatten und Dachplatten entfernen
Alte Dächer aus Asbestzement bauen wir zurück – Wellplatten und Dachplatten ebenso wie First-, Ortgang- und Formteile. Wie wir dabei vorgehen, legen wir für jedes Dach fest: nach der Tätigkeit und nach dem Risikobereich, dem sie zugeordnet ist.
Asbestzementfassade: Fassadenplatten abnehmen und entsorgen
Auch an der Fassade bauen wir Asbestzement zurück. Fassadenplatten und Formteile nehmen wir ab, verpacken sie vorschriftsmäßig und geben sie zur Entsorgung. Danach ist die Wand frei für die neue Verkleidung.
Reparatur oder Rückbau: Wir prüfen jede Anfrage einzeln
„Da müssen doch nur zwei Platten raus.“ Diesen Satz hören wir oft. Über die Arbeit entscheidet aber nicht die Zahl der Platten. Es kommt auf das Material an, auf seinen Zustand, auf die geplante Tätigkeit und das Arbeitsverfahren – und damit darauf, ob Fasern freigesetzt werden können und welchem Risikobereich die Arbeit zugeordnet ist.
Die Gefahrstoffverordnung lässt Instandhaltungsarbeiten an Asbestzement nur unter festgelegten Voraussetzungen zu. Geprüft wird unter anderem, ob das Material seine ursprüngliche Funktion noch erfüllt, ob Asbest durch die Reparatur nur verdeckt würde und ob sie eine spätere vollständige Entfernung erschweren würde. Deshalb prüfen wir jede Reparaturanfrage einzeln. Ist die Reparatur zulässig, führen wir sie aus. Ist sie es nicht, bieten wir Ihnen den Rückbau an.
Asbestentsorgung: verpackt, gekennzeichnet, mit Nachweis
Asbesthaltige Baustoffe sind kein normaler Bauschutt. Was wir ausbauen, wird getrennt erfasst, in verschlossene Big Bags verpackt, gekennzeichnet und im Container abtransportiert; entsorgt wird es durch einen Asbestentsorger. Wir organisieren die ordnungsgemäße Entsorgung der Materialien, die wir in Ihrem Auftrag ausbauen. Sie erhalten alle vorgeschriebenen Nachweise, zum Beispiel den Wiegezettel.
Asbest steckt nicht nur in Platten. Auch andere asbesthaltige Bauteile im und am Gebäude gehören zu unseren Asbestarbeiten – schildern Sie uns einfach, was ansteht.
Eternit oder Asbest? Bei alten Platten klären wir das für Sie
„Unser Dach ist Eternit“ – was das über Asbest sagt und was nicht
Das Wort Eternit wird häufig allgemein für Platten aus Faserzement verwendet. Moderne Faserzementplatten sind asbestfrei, ältere Faserzementprodukte können dagegen Asbest enthalten. „Eternit“ allein sagt also noch nicht, ob Asbest vorhanden ist oder nicht.
Bei alten Eternitplatten sehen wir uns deshalb genauer an: wie alt das Gebäude und die Eindeckung sind, welche Sanierungen bekannt sind, um welches Produkt es sich handelt und was der Hersteller dazu angibt, in welchem Zustand das Material ist – und was daran gemacht werden soll.
Baujahr vor dem 31. Oktober 1993: warum wir zuerst danach fragen
Eine unserer ersten Fragen lautet: Wann wurde das Gebäude errichtet – und wie alt ist das Dach oder die Fassade? Wurde mit dem Bau vor dem 31. Oktober 1993 begonnen, nehmen wir einen möglichen Asbestgehalt ernst. Bei einem späteren Baubeginn kann nach der Gefahrstoffverordnung in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist. Ganz beantwortet ist die Frage damit nicht: Bei Umbauten, Erweiterungen oder Sanierungen können auch ältere Materialien eingebaut worden sein. Deshalb fragen wir auch danach.
Gewissheit gibt die Materialanalyse – die Probe nehmen wir selbst
Auch erfahrene Fachleute erkennen nicht jedes asbesthaltige Material zuverlässig an einem Foto oder am Aussehen. Soll zweifelsfrei feststehen, ob ein Material Asbest enthält, entnehmen wir eine Probe und geben sie zur Analyse an ein Labor. Die Probe nehmen wir kontrolliert und fachgerecht, denn schon beim Herausbrechen eines Stücks können aus asbesthaltigem Material Fasern freigesetzt werden. Bitte entnehmen Sie deshalb keine Probe selbst.
Sachkunde und behördliche Genehmigung
Für Arbeiten mit Asbest genügt handwerkliche Erfahrung allein nicht. Bei uns stehen dafür zwei Nachweise: die Sachkunde unseres Meisters und die Genehmigung unseres Betriebs.
Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 C – ausgestellt auf unseren Meister
Unser Meister ist sachkundig nach TRGS 519 Anlage 4 C. Den Lehrgang dazu hat er im März 2026 mit Prüfung abgeschlossen. Die Sachkunde umfasst ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten – ASI steht für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten – sowie Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen asbesthaltigen Produkten für das Baugewerbe.
Behördliche Genehmigung – erteilt an unseren Betrieb
Unser Betrieb hat die behördliche Genehmigung, die die Gefahrstoffverordnung für bestimmte Abbrucharbeiten mit Asbest vorsieht. Sie lautet wörtlich: „Genehmigung nach § 11a Abs. 4a i. V. m. Anhang I Nr. 3.5 Abs. 2a GefStoffV zur Durchführung von Abbrucharbeiten mit Asbest im Bereich niedrigen und mittleren Risikos“. Erteilt hat sie die Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt, mit Bescheid vom 18. September 2026; sie gilt bis zum 18. September 2032. Die Sachkunde ist auf unseren Meister ausgestellt, die Genehmigung auf unseren Betrieb.
Meister- und Innungsbetrieb seit 1985
Seit 1985 arbeiten wir als Dachdecker- und Spenglerbetrieb in München und im Umland, als Meister- und Innungsbetrieb. Bei Asbest haben Sie damit einen Ansprechpartner vom ersten Blick auf das alte Material bis zum neuen Dach oder zur neuen Fassade.
Ihr Ablauf: von der Anfrage bis zur neuen Fassade oder zum neuen Dach
1. Anfrage – Adresse, Baujahr, Fotos
Schreiben Sie uns, was geplant ist. Hilfreich sind die Adresse, das Baujahr, das ungefähre Alter von Dach oder Fassade, Fotos und – falls vorhanden – Laborberichte oder Unterlagen früherer Sanierungen. Übrigens: Wer Arbeiten an einem Gebäude veranlasst, muss dem ausführenden Betrieb nach der Gefahrstoffverordnung vor Beginn die vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte und zu bekannten oder vermuteten Gefahrstoffen geben, schriftlich oder elektronisch. Das gilt ausdrücklich auch für private Haushalte.
2. Materialeinschätzung, wenn nötig Probenahme und Laboranalyse
Wir fragen nach Baujahr und späteren Sanierungen und prüfen, ob ein Asbestverdacht besteht. Lässt sich das nicht sicher klären, entnehmen wir eine Probe und geben sie an ein Labor. Danach beurteilen wir die geplante Arbeit: ob sie zulässig ist, welchem Risikobereich sie zugeordnet ist und mit welchem Verfahren und welchen Schutzmaßnahmen wir arbeiten. Auf dieser Grundlage erhalten Sie unser Angebot.
3. Arbeitsvorbereitung: Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, Anzeige bei der Behörde
Vor Arbeitsbeginn erstellen wir die Gefährdungsbeurteilung und den Arbeitsplan und zeigen die Arbeiten beim Gewerbeaufsichtsamt an.
4. Rückbau, Verpackung, Entsorgung mit Nachweis
Wir sperren die Arbeitsstelle ab – das gehört bei uns zu jeder Asbestarbeit – und bauen das Material nach der festgelegten Vorgehensweise aus. Danach wird es verpackt, gekennzeichnet und entsorgt, wie oben unter „Asbestentsorgung“ beschrieben. Die Nachweise erhalten Sie von uns.
5. Neue Fassade oder neues Dach aus einer Hand
Mit dem Rückbau muss unsere Arbeit nicht enden. Als Dachdecker und Spengler übernehmen wir anschließend auch die neue Fassadenverkleidung oder die neue Dacheindeckung, die Spengler- und Abdichtungsarbeiten und die Anschlüsse. Rückbau und Neuaufbau bekommen Sie so aus einer Hand. Mehr dazu auf unserer Seite Eternitdach neu eindecken oder reparieren.
Asbestzement: Wir sagen Ihnen vorher, was nicht geht
Auch mit Sachkunde darf nicht jede technisch mögliche Maßnahme an Asbest durchgeführt werden. Die Gefahrstoffverordnung enthält ausdrückliche Tätigkeitsverbote. Wir sagen Ihnen lieber vorher, was nicht geht.
Photovoltaik auf dem Asbestzementdach: erst das Material, dann die Anlage
Ein vorhandenes Asbestzementdach darf nicht einfach als Untergrund für eine neue Aufständerung oder Überbauung verwendet werden, wenn die geplante Konstruktion unter das gesetzliche Tätigkeitsverbot fällt. Klären Sie bei einem älteren Faserzementdach deshalb zuerst das Dachmaterial und planen Sie erst danach die Photovoltaikanlage. Dann kann der Rückbau des alten Daches mit neuer Dacheindeckung die technisch und rechtlich sinnvolle Lösung sein – beides bekommen Sie bei uns aus einer Hand.
Überdecken und Überbauen: erst die Bewertung
Bestimmte feste Überdeckungen, Überbauungen und Aufständerungen an Asbestzementdächern und entsprechenden Wand- und Deckenverkleidungen sind nach der Gefahrstoffverordnung unzulässig. Soll ein neues Dach oder eine neue Verkleidung über die alte kommen, muss die vorhandene Konstruktion deshalb zuerst fachlich und rechtlich bewertet werden.
Reinigen und Beschichten: kein Hochdruckreiniger auf Asbestzement
Bestimmte Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an Asbestzementdächern und Außenwandverkleidungen sind ausdrücklich verboten. Ein altes Faserzementdach sollte deshalb nicht mit Hochdruck gereinigt, mechanisch abgebürstet oder abgeschliffen werden. Vor einer geplanten Dachreinigung muss geklärt werden, welches Material vorhanden ist.
Häufige Fragen zur Asbestsanierung
Woran erkenne ich ein Asbestdach – und prüfen Sie das vorher?
Ob ein Dach Asbest enthält, lässt sich allein anhand des Wortes „Eternit“ nicht sicher beantworten. Bei älteren Faserzementprodukten kann Asbest enthalten sein. Ein Foto kann Hinweise liefern. Eine hundertprozentige Materialbestimmung allein anhand eines Fotos ist in vielen Fällen nicht möglich. Einen ersten Anhaltspunkt gibt das Baujahr – mehr dazu oben unter „Eternit oder Asbest?“. Und ja, wir prüfen das vorher: Wir führen selbst Probeentnahmen durch und lassen die Proben im Labor analysieren. Soll Ihr Dach nicht entfernt, sondern erneuert werden: Eternitdach neu eindecken oder reparieren.
Was ist bei Asbest zu beachten?
Arbeiten an Asbest dürfen nur unter Beachtung der geltenden Vorschriften und durch fachkundige Unternehmen durchgeführt werden. Wenn Asbest vorhanden oder zu vermuten ist, sollte vor Beginn der Arbeiten immer eine fachgerechte Prüfung erfolgen. Die Ausführung und Entsorgung müssen nach den jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Regeln erfolgen. Wir übernehmen auch solche Arbeiten inklusive der Entsorgung durch eine Fachfirma. Unser Meister ist sachkundig nach TRGS 519 Anlage 4 C.
Wer darf Asbest entfernen?
Asbesthaltige Materialien dürfen nicht von Privatpersonen oder beliebigen Handwerksbetrieben entfernt werden. Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen dürfen grundsätzlich nur von fachkundigen Unternehmen durchgeführt werden, die die geltenden Arbeitsschutz-, Gefahrstoff- und Entsorgungsvorschriften einhalten. Die ausführenden Personen müssen über die erforderliche Fachkunde verfügen und die Arbeiten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben durchführen. Je nach Art und Umfang der Arbeiten können besondere Schutzmaßnahmen, behördliche Vorgaben, Anzeige- oder Mitteilungspflichten sowie spezielle Entsorgungsanforderungen gelten. Bei uns gilt: Unser Meister ist sachkundig nach TRGS 519 Anlage 4 C, und unser Betrieb hat die behördliche Genehmigung – den Wortlaut finden Sie oben unter „Sachkunde und behördliche Genehmigung“.
Muss die Behörde informiert werden?
Ja, das Gewerbeaufsichtsamt. Die Anzeige übernehmen wir in der Arbeitsvorbereitung – siehe Ablauf, Schritt 3.
Wie wird Asbest entsorgt?
Asbest wird durch unseren Fremdleister in verschlossenen Big Bags und Containern entsorgt, nach Wiegezettel. Wie wir das Material vorher verpacken und kennzeichnen, lesen Sie oben unter „Asbestentsorgung“.
Welche Nachweise bekomme ich nach der Entsorgung?
Die Entsorgung wird nachgewiesen: Sie erhalten alle notwendigen und vorgeschriebenen Dokumente wie Wiegezettel usw.
Was darf ich bis zum Termin nicht tun?
Man sollte auf keinen Fall die Materialien berühren ohne Schutzausrüstung. Das gilt auch für beschädigtes Asbestmaterial: ohne Schutzkleidung nicht. Unser Rat bis zum Termin: Nicht bohren. Nicht sägen. Nicht schleifen. Nicht reinigen. Nicht einfach ausbauen. Grund zur Panik besteht bei einem älteren Asbestzementdach aber nicht automatisch: Ein intaktes, fest gebundenes Asbestzementprodukt ist bei normaler Nutzung anders zu beurteilen als eines, das bearbeitet werden soll.
Anfrage an den Meisterbetrieb
Asbestverdacht? Sprechen Sie uns vor Beginn der Arbeiten an. Schicken Sie uns Ihre Anfrage über unser Auftragsformular – am besten gleich mit Adresse, Baujahr und ein paar Fotos – oder rufen Sie uns an: 089 42 72 03 24. Ihr Angebot erstellen wir kostenlos und unverbindlich.
Wir arbeiten für private Hauseigentümer ebenso wie für Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Unser Betrieb sitzt in Haar bei München. Asbestsanierungen übernehmen wir in ganz München – ob in Schwabing, der Maxvorstadt, Neuhausen-Nymphenburg oder Milbertshofen – und im Umland rund 50 Kilometer um Haar, etwa in Vaterstetten, Poing, Zorneding oder Erding.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über Asbest und unsere Arbeit. Sie ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung, Materialanalyse, behördliche Entscheidung oder Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Regeln, insbesondere die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 519.




