Notdienst: 089 42 72 03 24
Im Notfall sind wir 24h für Sie da!
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Bäume sind entwurzelt und auf Dächern gelandet, Dachpfannen haben sich selbstständig gemacht und sind vom Dach gefallen. Antennenmasten sind umgeknickt, diverse Einzel- und Zubehörbauteile konnten nur noch unvollständig vorgefunden werden. Blechverwahrungen und Abdeckungen haben sich gelöst und sind herabgestürzt.
Darüber hinaus auch diverse Verstopfungen im Bereich von Dachgullys und Dachrinnen, welche zum Überlaufen kamen und Wasserschäden im Wohnbereich verursacht haben.
Wir möchten Sie, liebe Eigentümer und Verwalter, darauf aufmerksam machen, auch Ihre Dächer im oben stehenden Zusammenhang überprüfen zu lassen. Zum Beispiel in Form eines Dach-Check’s oder einer Erst-Dachwartung.
Entstehen durch einen starken Sturm größere Schäden am Dach, z.B. gelöste Dachpfannen, abgedeckte Dächer oder entwurzelte Bäume, sollten und müssen Verwalter oder Hausbesitzer schnell handeln. Potentielle Gefahrenquellen müssen beseitigt werden. Es gilt aber auch hier das richtige Handeln zu bedenken, gerade in Bezug auf Ihre Versicherung.
Zwar müssen Schäden einerseits schnell repariert und Aufräumarbeiten zügig umgesetzt werden, jedoch muss die Versicherung ggf. eine Schadensfeststellung durchführen und diese sollte so wenig wie möglich erschwert werden.
Aus diesem Grund sollten Sie Sturmschäden unverzüglich Ihrer Versicherung melden und das weitere Vorgehen bei Bedarf vorab klären. Sicherlich werden Ihnen von Seiten Ihrer Versicherung alle nötigen Hinweise vermittelt. Für den Fall, dass Folgeschäden am Dach vermieden werden müssen, sollten im Vorfeld alle Details durch aussagekräftige und gut erkennbare Fotos dokumentiert werden. Auch ein Video kann hier nicht schaden. Wichtiger Hinweis: Steigen Sie dabei nicht selbst auf Ihr Dach und bringen sich in Gefahr, sondern lassen auch die Dokumentation von uns, Ihrem Dachexperten, durchführen.
Weitere Hinweise zur Versicherung. Für Sturm- und deren Folgeschäden durch eindringende Wasser (ab Windstärke 8) haftet eine Gebäudeversicherung. Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben und/oder Glasdächern (inkl. der Kosten für eine Notverglasung) übernimmt eine Glasversicherung.
Sobald Sie von der Versicherung eine „Freigabe“ erhalten haben, können Sie uns – Ihren Dachexperten – mit der professionellen und fachgerechten Reparatur Ihres Dach beauftragen.
Für Kunden die bereits einen Dachwartungsvertrag mit uns haben (Turnus Frühjahrs-Wartung), Ihr seid auf der sicheren Seite, denn euer Dach wird demnächst von uns Experten überprüft! Für Kunden mit dem Turnus Herbst-Wartung, Ihr solltet daran denken evtl. einen Dach-Check durchführen zu lassen, denn bis zum Herbst ist es dann doch noch eine längere Zeit!
Für alle Kunden die keinen Dachwartungsvertrag mit uns haben, sollten aus versicherungstechnischen Gründen daran denken, einen Dach-Check oder eine Erst-Dachwartung durchführen zu lassen. In diesem Sinne weisen wir auf die vom Gesetzesgeber geforderte Sorgfaltspflicht hin! Sprechen Sie eventuell mit Ihrer Gebäude-Elementarversicherung darüber. Wir beraten Sie und besprechen Ihre Fragen gemeinsam.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot zu den beiden oben genannten Leistungen.
Kontaktieren Sie uns, wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbeiten.
Und immer daran denken: „Nicht warten sondern warten lassen“!