…mindestens einmal jährlich eine Dachwartung ausführen lassen!
Die Versicherungen fordern den jährlichen Wartungsintervall sowieso! Mindestens einmal im Jahr muss eine Wartung ausgeführt werden, damit der Kunde seine Sorgfaltspflicht und Rechtsicherheit erfüllt.
Bei einer Dachwartung wird zugleich das Dach auf den allgemeinen Zustand und ggf. vorhandene Schäden professionell durch unsere erfahrenen Dachdecker und Spengler überprüft
Darüber hinaus werden alle Durchdringungen und Anschlüsse gereinigt – inkl. der Dachrinnen – um somit den Ablauf des Wassers zu gewährleisten. Denn Pflanzenrückstände oder Laubreste führen immer zu Verstopfungen und dann haben wir den gefürchteten Wasserschaden – dabei muss es erst gar nicht soweit kommen. Mit einer Dachwartung beugen Sie vielen Schäden bereits im Vorfeld gewissenhaft vor.
Besser gleich eine Dachwartung:
„Durch eine jährliche Dachwartung erfüllen Sie Ihre Sorgfaltspflicht und Rechtssicherheit.“
Anton Hartmann, Gechäftsführer A.M.D. Dachdeckerei Spenglerei Geb. GmbH
Eigentum verpflichtet …
… heißt es unter Artikel 14 im deutschen Grundgesetz. Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) lautet: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Diese beiden Gesetze gelten als Basis für die sogenannte Verkehrssicherheitspflicht. Bei Mängeln am Haus, z.B. losen Dachziegeln, gilt nach § 836 BGB für Grundstücksbesitzer sogar eine verschärfte Haftung.
Somit lässt sich eindeutig feststellen, dass das Dach als eine typische Gefahrquelle gelten muss. Es können sich neben Dachziegeln, Fernsehantennen, Solarpaneelen auch andere Teile von Dachaufbauten lösen, die Sach- oder Personenschäden verursachen. Um dies zu vermeiden, müssen Fachleute regelmäßig die Dachfläche überprüfen bzw. warten und ggf. Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.
Sehr wichtig ist die Verkehrssicherheitspflicht – bei unserer Erst-Dachwartung überprüfen wir, ob die Dachsicherheiten entsprechend der geltenden Vorschriften gegeben ist und Sie Ihrer Verkehrssicherheitspflicht gerecht werden.
Dabei ist zu beachten, dass Personen während ihrer Tätigkeit auf Dächern sicher arbeiten können. Wie notwendig eine sinnvolle Absturzsicherung ist, zeigt alleine die Tatsache, dass 25% aller tödlichen Absturzunfälle bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten geschehen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A 2.1), die DIN 4426 sowie alle Landesbauordnungen bei Arbeiten auf Dächern ab 2,00 m Absturzhöhe eine Absturzsicherung fordern.
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten werden von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft als kurzzeitige Arbeiten bewertet und erlauben den Handwerkern, diese Tätigkeiten mit Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) auszuführen. In diesem Fall dienen geeignete Sicherheitsdachhaken oder Anschlageinrichtungen der Befestigung der PSAgA.
Durch den Einbau von Sicherheitsdachhaken in Steildächern oder Anschlagpunkten in flachen oder flachgeneigten Dächern schafft der Hauseigentümer die Voraussetzung für ein „sicheres Arbeiten“ und erfüllt damit die ihm vom Gesetzgeber übertragene Verkehrssicherheitspflicht.
Da bei den heutigen Witterungsverhältnissen mehrmals jährlich Kontrollen oder Wartungen auf den Dächern durchgeführt werden müssen, ist das Vorhandensein von geeigneten Absturzsicherungen für den Hausbesitzer eine kostengünstige Lösung.
Rechtssicherheit und Sorgfaltspflicht
Regelmäßige Dachwartung ist Pflicht! Bei mangelnder Kontrolle droht Verlust des Versicherungsschutzes.
Unwetter und Stürme verursachen zunehmend große Schäden an Gebäuden, besonders gefährdet ist das Dach. Neben der Dacheindeckung steht oft teure Solartechnik auf dem Spiel. Umso wichtiger ist es, den Zustand des Daches regelmäßig zu prüfen, auch im Hinblick auf die Wohngebäudeversicherung. Denn wer die Dach-Wartung vernachlässigt, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes.
Verkehrssicherheitspflicht
Für Verwalter und Privatbesitzer einer Immobilie ist immer der § 836 BGB zu beachten!
Lassen Sie als niemals die Haftung aus Acht – diese kann nicht nur aufgrund Unterlassungen entgegen gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten entstehen, sondern auch bei Pflichtverletzungen bei der Ausführung. Es können Ansprüche durch Dritte entstehen, mit denen der Verwalter oder die Privatperson in keiner vertraglichen Beziehung steht. Beispielsweise ist die Haftung nach § 836 BGB wegen herabfallender Gebäudeteile, wie z.B. gelöste Dachziegel, zu nennen. Das gleiche gilt – laut Urteil – für Schäden, die Dritten aus Schäden entstehen.
Vor allem die Haftung bei Instandsetzungen und Wartungen ist genau zu beachten! Neben der Ausführung und Wartung an sich, ist es erforderlich, dass die Arbeiten von (zertifizierten) Fachfirmen, wie z.B. unserer auf Dachwartung und Dachsicherheit spezialisierten Dachdeckerei, ausgeführt werden – ein Hausmeister, der die Dachwartung übernimmt und prüft und darüber hinaus die Sicherheit am Dach abnimmt, wird den Anforderungen nicht gerecht.
Die Abnahmen, z.B. für ASP-Anschlagpunkte oder Edelstahlseilsysteme und persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSA) und derer Prüfung, müssen also von geschultem, sachkundigen Personal durchgeführt werden.
Ist das nicht der Fall, liegt ein sogenanntes Auswahlverschulden (culpa in eligendo) vor, das wiederum eine Haftung auslösen kann. Das muss der Beklagte dann bei einem Urteil evtl. schmerzlich selbst erfahren. Lassen Sie es besser erst gar nicht soweit kommen!
Nicht mehr warten, sondern warten lassen!
Warten Sie nicht auf den Schaden, sondern sorgen Sie vor! Mit einer Dachwartung sind Sie auf der sicheren Seite, schützen Ihr Gebäude und sichern sich den Werterhalt Ihrer Immobilie.
AMS Arbeitsschutz mit System Bau
Unsere Firma ist in diesen Bereichen spezialisiert, unsere Facharbeiter geschult und wir sind Partner der BG-Bau Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.
Worauf warten Sie? Lassen Sie Ihr Dach warten und absichern.
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