Dachwartung: Pflicht oder Kür?

Ihr Dachwartungs-Experte A.M.D. klärt auf, warum eine Dachwartung gesetzlich vorgeschrieben ist

Professionelle Dachwartung ist Pflicht – und essentiell für den Erhalt des Immobilienwertes

Häufig unterschätzt, vom Gesetzgeber streng reguliert: die Dachwartung

A.M.D. Geschäftsführer Anton Hartmann weiß aus jahrzehntelanger Erfahrung: „Das Thema Dachwartung ist eines der am meist unterschätzten Themen. Extrem viele Immobilienbesitzer haben an ihrer Immobilie über Jahre und Jahrzehnte keine einzige Dachwartung durchführen lassen – und das Dach selbstverständlich auch selbst nie auf mögliche Schäden und die Dachsicherheit überprüft.“ Ein großer Fehler, der teuer werden kann – und lebensgefährlich.

Dachwartung rettet Leben.

Wie lebensgefährlich, das zeigt der Fall Anneliese K. aus München. Die 80-Jährige ist für ihr Alter top in Form und täglich mit ihrem Maltipoo unterwegs. Als Hundebesitzerin kennt Anneliese K. kein schlechtes Wetter und verlässt das Haus auch bei Sturm. Das wurde ihr nun zum Verhängnis. Schuld hat allerdings nicht Frau Gruber, sondern der Hausbesitzer, dessen Dach noch nie eine Dachwartung gesehen und dem Sturm nicht standgehalten hat. Die Folge: massive Schäden, herabfallende Ziegel und ein Oberschenkelhalsbruch bei Anneliese K. – verursacht durch einen schweren Dachziegel. Für den Hausbesitzer: rechtliche Konsequenzen.

Mit Dachwartung wäre das nicht passiert!

„Ein gut gewartetes Dach – und das bedeutet Dachwartung durch einen Profi-Betrieb wie die A.M.D. – hält Wettereinflüssen stand und bewahrt die Bausubstanz“, erklärt Anton Hartmann. Es verlängert die Lebensdauer einer Immobilie massiv und spart langfristig Kosten.“ Gleichzeitig schützt es Leib und Leben und dieser Schutz ist per Gesetz geregelt. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“, zitiert Hartmann Paragraph 823 des BGB: „Unter Artikel 14 im deutschen Grundgesetz heißt es ferner „Eigentum verpflichtet“.“

Verkehrssicherheitspflicht bedeutet Dachwartung

Wäre im Fall von Anneliese K. der Immobilienbesitzer seiner Pflicht einer regelmäßigen Dachwartung nachgekommen, hätte er massive Dachschäden und sämtliche Konsequenzen vermieden. Anneliese K. hätte sich nicht mehreren Operationen unterziehen müssen und der Besitzer hätte nun keinerlei rechtliche Schwierigkeiten. So muss er sich verantworten und Schmerzensgeld bezahlen. „Artikel 14 und Paragraph 823 des BGB gelten als Basis für die so genannte Verkehrssicherheitspficht“, klärt A.M.D. Geschäftsführer Anton Hartmann auf. „Bei Mängeln am Haus und auf dem Dach greift nach Paragraph 836 für Grundstücksbesitzer sogar eine verschärfte Haftung.“

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Dachwartung ausschließlich vom Profi

Bei einer Dachwartung geht es nicht nur um Sichtprüfungen. Eine Dachwartung bedeutet umfassende Kontrollen, um mögliche Schwachstellen frühzeitig erkennen und beheben zu können. Wer regelmäßig auf eine professionelle Dachwartung durch die Experten der A.M.D. setzt, kann besser schlafen und muss sich keine Sorgen machen, ob die Versicherung im Fall von Sturmschäden bezahlt oder möglicherweise sogar das Gefängnis droht, weil Personen schwer verletzt wurden – wie im Fall von Anneliese K. Die 80-jährige hat inzwischen wieder gut lachen und sieht optimistisch in die Zukunft. Dennoch hat sie bleibende Verletzungen erlitten und ist nicht mehr so rüstig wie vor dem Unfall. Weil sie durch Anwälte gut beraten wurde, erhält sie Schmerzensgeld. „Das ist nur fair“, sagt K. „Ich gehe achtsam durchs Leben und verlange von meiner Umwelt ebenso Achtsamkeit für andere. Dazu gehört auch, dass man sich an Gesetzte und Regeln hält.“ Erfahren Sie mehr zu unserer Dachwartung für München und Umgebung…

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Ihre Sicherheit: unser Dachwartungsvertrag für die professionelle Dachwartung in München

Unser geschultes und äußerst erfahrenes Team für Ihre Dachwartung in München bietet Ihnen auf Ihre Immobilie maßgeschneiderte Wartungsverträge an. Wir bieten Wartungsverträge für die Dachwartung (so genannter Dachwartungsvertrag), Wartungsverträge für die jährliche Prüfung und Abnahme von Absturzeinrichtungen sowie Wartungsverträge für die jährliche Prüfung und Abnahme der PSA (Personenschutzausrüstung).

Dank Wartungsvertrag bestmöglich abgesichert! Mehr Infos über den Dachwartungsvertrag München der A.M.D.