Unterschätzte Gefahren auf dem Dach – Welche Vorschriften für Gebäudebesitzer und -verwalter gelten
Laut Gesetz sind Besitzer und Verwalter von Gebäuden für die Sicherheit auf dem Dach verantwortlich.
Das heißt: Auch Lichtkuppeln, Oberlichter und Dachluken müssen so gesichert sein, dass ein Durchstürzen von Personen unmöglich ist. Bleibt diese Vorschrift unberücksichtigt, droht nicht nur Lebensgefahr, sondern auch ein hohes Bußgeld. Wichtig: Führungskräfte müssen im Schadensfall gegebenenfalls persönlich haften, Versicherungen können den Schutz verweigern.
A.M.D. Dachdeckerei Spenglerei Geb. GmbH Geschäftsführer Anton Hartmann weiß aus langjähriger Erfahrung: „Auch wenn Flachdächer am Dachrand mit einem Absturzgeländer gesichert sind, gibt es noch immer zahlreiche Gefahrenstellen auf dem Dach selbst. Dachluken, Oberlichter und Lichtkuppeln vermitteln oft ein falsches Gefühl von Sicherheit. Sie sehen stabil aus, sind aber in der Regel nicht trittfest und damit als Löcher im Dach zu betrachten.“ Im Herbst und Winter erhöht sich die Gefahr durch Laub und Schnee: Lichtkuppeln sind dann häufig überhaupt nicht mehr sichtbar.
Starker Anstieg an schweren Unfällen und Todesfällen durch Durchstürze
Knapp die Hälfte der 2019 von der BG Bau erfassten tödlichen Arbeitsunfälle geht auf das Konto der Absturzunfälle. So stürzten die meisten Personen aufgrund fehlender Sicherungsmaßnahmen von Dächern, Gerüsten, Decken und Leitern. Darunter zahlreiche Unfälle, weil Menschen durch Lichtkuppeln und Lichtbänder in die Tiefe fielen. Das aktuelle Unfallgeschehen zeigt, dass Durchstürze durch nicht durchbruchsichere Bauteile und insbesondere Oberlichter wie Lichtkuppeln zunehmen.
A.M.D.-Geschäftsführer Anton Hartmann führt diese Entwicklung auf mehrere Gründe zurück: „Steil- und Flachdächer werden immer aktiver genutzt. Oft sind sie begrünt und dienen quasi als Gartenersatz, als Standort für Solaranlagen oder haustechnische Installationen. Das heißt im Umkehrschluss, dass sie mehr denn je regelmäßig betreten werden müssen – zu Pflege-, Inspektions-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten.“ Zusätzlich erfordern klimabedingte Ereignisse wie Hagelschauer, Stürme und starker Schneefall häufig ein kurzfristiges Handeln.
Unfälle und Todesfälle vermeiden – gesetzliche Regelungen
In Deutschland gibt es eine Reihe von Rechtsvorschriften zum Thema Absturz- und Durchsturzsicherung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verpflichtet mit ihren „technischen Regeln für Arbeitsstätten“ unter anderem dazu, geeignete Maßnahmen gegen Absturz zu treffen (ASR A2.1). Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) regelt in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 38 „Bauarbeiten“ das Thema ebenfalls. Hierin heißt es „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen sowie Vertiefungen durch Schutzvorrichtungen oder durch Abdeckungen gesichert sind, die ein Abstürzen, Hineinfallen oder Hinein-treten von Personen verhindern. Nachrangig können auch Auffang-Einrichtungen verwendet werden. Abdeckungen sind gegen unbeabsichtigtes Bewegen zu sichern.“
Ab- und Durchsturzsicherungen für Lichtkuppeln – nur gut ist hier nicht gut genug
Um Lichtkuppeln auf Flach- oder Steildächern zu sichern, bieten sich eine Reihe von freistehenden Sicherungen an. Die Auswahl an Produkten und Herstellern ist groß. Wichtig dabei: „Alle Produkte müssen qualitätssicher und TÜV geprüft sein“, so Dachsicherung-Experte Anton Hartmann. Als zertifizierter Partner der BG Bau „AMS Arbeitsschutz mit System am Bau“ ist A.M.D. entsprechend geschult und weiß, worauf es bei der Sicherung von Lichtkuppeln ankommt. Gut zu wissen: „Sicherungen von Lichtkuppeln können jederzeit auch nachträglich montiert werden.“
Lichtkuppeln – das Wichtigste im Überblick
- Lichtkuppeln aus Kunststoffen sind in der Regel nicht dauerhart durchtritt- und sturzsicher.
- Lichtplatten sind in der Dachebene meist nur schwer zu erkennen.
- Nur Oberlichter mit durchsturzsicherer Verglasung nach DIN 18008-6 sind durchsturzsicher.
- Lichtkuppeln mit nicht durchsturzsicherem Glas müssen mit festen Absturzsicherungen gesichert sein.
- Beim Austausch oder der Sanierung von Lichtkuppeln müssen diese vollflächig gesichert werden, wenn keine feste Absturzsicherungsmaßnahmen vorhanden sind.
- Bei Arbeiten an geöffneten Oberlichtern müssen fest installierte Durchsturzgitter verwendet werden.
Durchsturzsicherheit bei Lichtkuppeln – Sachverhalte und Rechtssprechungen
Im November 2011 stürzte ein damals 46-jähriger Dachdecker bei Reparaturarbeiten auf einem Dach durch eine defekte Lichtkuppel. Der Mann wurde schwer verletzt und kann sich heute nur auf Krücken und im Rollstuhl fortbewegen.
Weil die Beschädigung an der Lichtkuppel den Gebäudebetreibern bekannt war, klagte der Handwerker – und erhielt Recht. Neben 55.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz wurde dem Mann eine monatliche Verdienstausfalls-Zahlung in Höhe von 2.300 Euro zugesprochen.
2016 trat ein damals 28-jähriger Student auf dem Dach des Hörsaalgebäudes auf ein Oberlicht aus Kunststoff. Das Oberlicht brach ein, der Mann stürzte rund acht Meter in die Tiefe und erlag im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen.
Die A.M.D. Dachdeckerei Spenglerei GmbH Hartmann ist renommierter Partner für alle Arten von Dachdecker- und Spenglerarten in München und Umgebung.
„Unser oberstes Gebot lautet handwerkliche Hingabe und höchste Sorgfalt“, so Geschäftsführer Anton Hartmann. „Wir nehmen regelmäßig an Schulungen teil, um unseren Kunden vor allem eines bieten zu können: Sicherheit rund um und für ihr Dach. Wir sind auch dann kompetenter Partner, wenn es um die Sicherung von Lichtkuppeln geht – für Ihre und die Sicherheit Ihrer Mitmenschen.“