Mit einem Dachwartungsvertrag wird Ihr Dach sicher!
Wir machen das für Sie!
Der Wartungsvertrag baut auf die Dachwartung (Dachkontrolle oder auch Dachprüfung genannt) auf. Das heißt, im ersten Schritt muss eine Dachwartung (auch Erst-Dachwartung genannt) durchgeführt werden.
Nach erfolgreicher Durchführung der sogenannten Erst-Dachwartung, wird für das jeweilige Objekt eine jährliche Preis–Pauschale ermittelt und in Form eines unverbindlichen vorläufigen Dachwartungsvertrages zugesandt.
Der Wartungsvertrag basiert auf einer mindestens einmal jährlichen Dachwartung. Je nach Objekt kann die Dachwartung zur genannten Preis-Pauschale auch öfters im Jahr durchgeführt werden – je nach Aufkommen und Bedarf.
Wir geben eine unverbindliche Empfehlung bzgl. des Wartungsturnus nach Durchführung der Erstdachwartung ab.
Bei dem mindestens einmal jährlichen Dachwartungsvertrag werden die beschriebenen Arbeiten (siehe Dachwartung) durchgeführt, jedoch ohne erneute Aufmaß-Erstellung.
Hinweis
Fotoauswertung und Beschreibung können je nach Bedarf und Wunsch an den Kunden übersendet werden. Fotobearbeitung und Beschriftung wird auf Zeit zu unseren aktuellen Stundensätzen abgerechnet.