VORSORGE IST BESSER ALS NACHSORGE

Dach-Check vom Dachexperten – für Ihren Versicherungsschutz

Dach-Check bei Wassereintritt und Dachschäden

Schnell prüfen, Schaden eingrenzen, sinnvoll handeln

Unser Dach-Check ist ein Oberbegriff für die fachliche Sichtprüfung eines Daches im Rahmen des konkret gemeldeten Schadens oder Prüfauftrags.

Meldet uns ein Kunde beispielsweise einen Wassereintritt, eine feuchte Stelle oder einen vermuteten Dachschaden, konzentrieren wir unsere Prüfung zunächst auf den vom Kunden bezeichneten Schadensbereich sowie die damit zusammenhängenden, zugänglichen Dachbereiche.

Unsere Fachkräfte prüfen dort die im Rahmen einer Sichtprüfung erkennbaren Auffälligkeiten und möglichen Schadensursachen.

Was passiert, wenn wir einen Schaden feststellen?

Erkennbare Schäden und Auffälligkeiten teilen wir dem Auftraggeber mit.

Soweit eine kleine Sofort- oder Notmaßnahme technisch sinnvoll, möglich und vom Auftrag umfasst ist, kann diese unmittelbar durchgeführt werden.

Sind umfangreichere Reparatur-, Instandsetzungs- oder weitere Untersuchungsarbeiten erforderlich, werden diese nicht automatisch ausgeführt. Der Kunde erhält hierfür grundsätzlich eine gesonderte Information bzw. ein entsprechendes Angebot. Die weiteren Arbeiten erfolgen erst nach Beauftragung.

Wichtig zu wissen

Dachdecker bei der Sichtprüfung eines Ziegeldachs

Ein anlassbezogener Dach-Check ist kein Sachverständigengutachten und keine automatisch geschuldete vollständige Untersuchung des gesamten Daches oder aller verdeckten Bauteilschichten.

Geprüft werden die im Rahmen des konkreten Auftrags relevanten und zugänglichen Bereiche. Nicht zugängliche oder verdeckte Bauteile können durch eine reine Sichtprüfung naturgemäß nicht abschließend beurteilt werden.

Zeigen sich während der Prüfung weitere erhebliche und erkennbare Auffälligkeiten, weisen wir den Auftraggeber selbstverständlich darauf hin.

Sind zur eindeutigen Ursachenfeststellung weitergehende Maßnahmen erforderlich – beispielsweise zusätzliche Probeöffnungen, Bauteilöffnungen, Messungen oder eine weiterführende Leckageortung –, werden Art und Umfang dieser Maßnahmen mit dem Auftraggeber gesondert abgestimmt und gegebenenfalls separat beauftragt.

So bleibt transparent, was geprüft wurde, was festgestellt wurde und welche weiteren Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind.

Wichtig zu wissen: Das Aufmaß bzw. Dach-Check-Protokoll dient im Falle eines Versicherungs-Schadens als Vorlage beim Gebäudeversicherer.

Wichtige Hinweise
Ein Dach-Check ist grundsätzlich kostenpflichtig und keine kostenfreie Leistung.
Vor Ort wird der Ist-Zustand (aktueller Bestand) sowie die evtl. notwendigen Reparaturen von unseren Mitarbeitern digital (z.B. Tablet) aufgenommen.
Unsere Mitarbeiter erstellen vor Ort einen Rapport (Bericht über den erfolgten Dach-Check). Das vor Ort erstellte Dokument muss vom Kunden unterschrieben werden.
Nach umfassender Auswertung des Dach-Check-Berichts (Rapports), erstellen wir für Sie ein unverbindliches (kostenloses) Angebot für die evtl. notwendigen Reparaturen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Angebotserstellung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, da Fremdleistungen, Material, Produktpreise, Straßensperrung separat eingeholt werden müssen etc.

Gesundheitsvorsorge für Ihr Dach!

Dachwartungsvertrag

Mit Dach-Check und Dachwartungs-Vertrag vom Münchner Dachexperten.

So wie man sein Auto nur in die Werkstatt seines Vertrauens bringt, sollte man auch einen Dach-Check und eine Dachwartung nur einem Dachdecker-Innungsbetrieb wie A.M.D. überlassen und derartige Aufträge nicht an unbekannte, mobile Handwerker an der Haustüre vergeben. Ein entsprechender Wartungsvertrag fungiert als „Rundum-Sorglos-Paket“ für den Hausbesitzer: „Als Ihr Partner planen wir die Wartungstermine regelmäßig ein“, erklärt Anton Hartmann.

„Nach Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs können sich Hausbesitzer oder eine Hausverwaltung vor Regressansprüchen Dritter schützen, wenn sie ihre Dächer regelmäßig von einem Fachbetrieb überprüfen lassen.“ Zugrunde liegt diesem Urteil eine Schadenersatzklage gegen einen Hauseigentümer, von dessen Dach sich während eines Unwetters Teile lösten und benachbarte Objekte beschädigten. Mangels Nachweis einer regelmäßigen Dachüberprüfung wurde der Hauseigentümer zu Schadenersatz verurteilt.

Und: Wer eine regelmäßige fachmännische Dachüberprüfung, wie sie im Rahmen eines Wartungsvertrags erfolgt, nachweisen kann, schützt sich vor möglichen Kürzungen von Versicherungsleistungen bei der Gebäudeversicherung. „Die Leistungspflicht besteht oft nur dann, wenn der Versicherungsnehmer gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen seinen so genannten Obliegenheitspflichten nachgekommen ist“, sagt Hartmann. „Zu diesen Pflichten kann es auch gehören, das Schadensrisiko so weit wie möglich zu minimieren.“ Beispielsweise durch eine regelmäßige Dachwartung.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da und beraten Sie persönlich. Gerne können Sie uns auch direkt einen Auftrag senden. Nutzen Sie für eine Beauftragung unser einfaches und ebenso praktisches Auftragsformular.

Ihr Meister-, Gutachter- und Innungsbetrieb, Partner der BG BAU
A.M.D. Dachdeckerei Spenglerei Geb. GmbH