Notdienst: 089 42 72 03 24
Im Notfall sind wir 24h für Sie da!
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Das Thema Verkehrssicherheit wird in der Regel zu wenig beachtet, da viele nur meinen, dass das nur mit dem Verkehrsfluss (Autos) zu tun hat, das ist so nicht richtig:
Wir müssen auf alles vorbereitet sein, dass von oben kommen könnte. Arbeiten am Dach oder mit der Arbeitsbühne haben ein erhöhtes Unfallrisiko. Und besonders Arbeitsstellen von kürzerer Dauer bergen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Häufig stehen wirtschaftliche Gesichtspunkte einer umfassenden Absicherung entgegen. Insbesondere arbeiten am Dach, wie z.B. Dachreparaturarbeiten oder Dachwartungsarbeiten oder auch andere Arbeiten werden in der Regel wenig abgesichert.Dies führt zu einer überproportionalen Unfallgefährdung.
Jeder Immobilien Besitzer und Verwalter hat dafür zu sorgen, dass an seinem Objekt die Vorschriften, die der Gesetzgeber vorschreibt (Richtlinien) einhält, sollte das nicht der Fall sein kann es nach § 823 BGB sehr unangenehm werden.
Aus diesem Grund hat unser Familienunternehmen keine Mühen und Kosten gescheut und hat die Firma, sprich alle Mitarbeiter, Verantwortlicher für die Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum gem. RSA 95, ZTV-SA Schulungsinhalt nach MVAS 99 Straßenbereich: Innerorts-außerorts-Landstraßen durch die RSA GmbH schulen und zertifizieren lassen.
Das heißt, unsere Firma und Mitarbeiter sind zertifiziert in dem Bereich Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeiten an Straßen nach MVAS 99 (ISO 20471)
Aus diesem Grund verfügen wir auch über einen eigens dafür angeschafften uns speziell ausgebauten Verkehrssicherheitshänger, um bei Notdiensteinsätzen für unsere Kunden schnellstmöglich reagieren zu können.
Das heißt für unsere Kunden und Wartungskunden können wir 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche, sofort im Schadensfall reagieren, zudem verfügen wir auch über eine spezielle Arbeitsbühne.
Eigentum verpflichtet, heißt es unter Artikel 14 im deutschen Grundgesetz. Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) lautet: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Diese beiden Gesetze gelten als Basis für die sogenannte Verkehrssicherheitspflicht.
Bei Mängeln am Haus, z.B. losen Dachziegeln, gilt nach § 836 BGB für Grundstücksbesitzer sogar eine verschärfte Haftung.