Mit unserer Abschlussüberprüfung setzen Sie auf Sicherheit
Auf Wunsch können wir für unsere Kunden, vor „Ablauf ihrer Gewährleistungsfrist“, eine Abschlussüberprüfung vornehmen.
Eine Dienstleistung des Technischen Managements. Nach Abnahme und Übergabe einer Produktanlage an den Bauherrn, beginnt Ihre Gewährleistungsfrist. Diese ist in der Regel Gesetzlich oder Vertraglich festgelegt. Bei Vorliegen von Bau- oder Schadensmängel innerhalb der Gewährleistungsfrist, hat der Auftraggeber einen gesetzlichen bzw. vertraglich geregelten Anspruch auf Nachbesserung.
Das heißt, sollten wir oben genannte „Mängel“ bei dieser Prüfung und Sichtung feststellen, so werden wir ihnen diese schriftlich und fototechnisch, dokumentieren und aushändigen.
Da nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, Gewährleistungsansprüche nur noch aus Kulanz durch den Auftragnehmer erfüllt werden müssen, wäre diese Dienstleistung von sehr hoher Priorität!
Unser Gerwährleistungsmanagment begleitet Sie und steuert den kompletten Prozess.
- Objektbegehung und Mangelaufnahme
- Abnahme- und Gewährleistungsbegehungen
- Schadensanalysen und Zuordnung der Mangelverursacher
- Erteilung von Mangelrügen
- Überwachung von Mangelbeseitigungen
- Planung und Einleitung von Ersatzvornahmen
- Bearbeitung von Bürgschaftsfreigaben
- technische Vorbereitung und Begleitung von Beweissicherungsverfahren und Gutachten